EU-Rat: Mehrjähriger Finanzrahmen mit Eckpunkten für Agrarpolitik beschlossen

Die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten haben sich am frühen Morgen des 21. Juli nach mehr als viertägigen Beratungen auf ein Paket zum nächsten und für die Agrarpolitik auch bedeutsamen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für die Jahre 2021 bis 2027 und das Wiederaufbauprogramm nach der Corona-Krise, Next Generation EU (NGEU), geeinigt. MFR und NGEU haben ein Gesamtvolumen von rund 1,8 Billionen Euro verteilt auf 750 Mrd. Euro (NGEU) und 1074,3 Mrd. Euro (MFR). Kritik kommt vom EU-Parlament. Als zentrale Ergebnisse für den Agrarbereich sehen die Schlussfolgerungen des EU-Rates folgende Festlegungen vor.: Für die Agrar- und Fischereipolitik sowie Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz sollen im Zeitraum von 2021 bis 2027 auf der Grundlage des Preisniveaus von 2018 maximal 356,4 Mrd. Euro bereitgestellt werden. Für die Erste Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sind rund 258,6 Mrd. Euro vorgesehen, 77,8 Mrd. Euro für die Zweite Säule. Darüber hinaus soll es Sonderzuwendungen für Mitgliedstaaten geben, die besondere strukturelle Herausforderungen im Agrarsektor bewältigen müssen oder die Zweite Säule stark ausgebaut haben. Hier soll Deutschland 650 Mio. Euro erhalten. Von den Geldern für die GAP sollen 40 Prozent für den Kampf gegen den Klimawandel eingesetzt werden. Von den GAP-Mitteln dürfen 25 Prozent zwischen den beiden Säulen verschoben werden. Ab einem Betrag von 100.000 Euro pro Betrieb wird den Mitgliedstaaten die fakultative Möglichkeit eingeräumt, unter Berücksichtigung der Arbeitskosten eine Kappung einzuführen. „Die Deckelung der Direktzahlungen für große Begünstigte wird auf freiwilliger Basis bei einer Höhe von 100 000 EUR eingeführt. Sie findet nur auf die Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit Anwendung. Bei der Anwendung der Deckelung dürfen die Mitgliedstaaten alle arbeitsbezogenen Kosten von dem Betrag der Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit je Begünstigtem abziehen“, heißt es dazu in dem Ratsbeschluss. Als Reaktion auf den Gipfel-Beschluss wird übereinstimmend positiv hervorgehoben, dass es überhaupt zu einem Beschluss gekommen ist. Doch dann überwiegen die kritischen Stimmen, unter anderem auch des EU-Parlaments, dessen Zustimmung zu den Beschlüssen erforderlich ist. Zwar würdigen die Europaparlamentarier die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zum kommenden MFR und dem NGEU als „historischen Schritt für die Europäische Union“, zugleich drängen sie aber auf Nachbesserungen. In einer Entschließung des Parlaments wird kritisiert, dass beschlossenen Kürzungen in Bereichen wie beispielsweise dem Klimaschutz nicht hinnehmbar seien und eine Zustimmung zum MFR ohne eine zufriedenstellende Einigung zwischen Rat und Parlament verweigert werde. Nach zähen Verhandlungen hat sich der Europäische Rat endlich zu einem Finanzrahmen durchgerungen, der aber Umweltambitionen ausbremst, das „Weiter-so“ in der Agrarpolitik zementiert und unberechtigterweise legislativen Prozessen vorgreift, meint Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss: „Mit diesem Vorschlag wird nicht nur dem Green Deal der Wind aus den Segeln genommen, die Staats- und Regierungschefs legen sich auch darauf fest, u.a. gegen die Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofs weiterhin den überwiegenden Teil des Agrarbudgets als unkonditionierte Hektarprämien zu verteilen. Damit ist weder den Bäuerinnen und Bauern noch der Umwelt geholfen. Gerade mit Blick auf die Corona-Krise sind Mittel, die unter anderem für Umweltmaßnahmen, ländliche Räume und Ökolandbau verwendet werden, unabdingbar für zukunftsfähige Landwirtschaft und starke ländliche Regionen. Dass 40% der Gelder an „climate action“ gebunden sein sollen, ohne dass dies genauer ausgeführt wird, kann daher höchstens als Beschönigung des Textes angesehen werden“, so Häusling. Darüber hinaus lege sich der Rat in diesem Vorschlag bereits auf eine freiwillige Kappung der Direktzahlungen per Betrieb und eine mögliche Umschichtung von Mitteln der ländlichen Entwicklung zugunsten unkonditionierter Hektarprämien fest. „Die Regierungschefs greifen damit unberechtigterweise legislativen Prozessen vor, die eigentlich noch in der Hand des Europäischen Parlaments liegen und später in Trilog-Verhandlungen mit Rat und Kommission verhandelt werden sollen. Der Europäische Rat hat deshalb mit diesen rückständigen Beschlüssen massiven Gegenwind des Europäischen Parlaments zu erwarten“, erklärt Häusling abschließend.
24.07.2020
Von: FebL/PM