Auch das Flufenacet-haltige Pestizid Tactic darf aufgrund eines Widerspruchs der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Zulassungsverlängerung für dieses Produkt derzeit nicht verkauft oder angewendet werden. Die Zulassungsinhaberin Adama Deutschland GmbH hat keinen Antrag gestellt, um die aufschiebende Wirkung des DUH-Widerspruchs zu beseitigen. Somit hat die DUH schon für zwei Flufenacet-Mittel eine Pausierung der Zulassung erreicht: Am 13. Februar 2025 hatte die DUH ein Eilverfahren bezüglich der Zulassung des Pestizids Elipris gewonnen.
Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: „Wir konnten einen vorläufigen Stopp des Verkaufs und der Anwendung von gleich zwei gesundheitsgefährdenden Pestiziden erwirken. Das sind große Erfolge für den Schutz der Gesundheit und des Grundwassers. Der Wirkstoff Flufenacet ist nach Einschätzung der zuständigen EU-Agentur hormonschädlich und trotzdem bleibt das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit untätig. Die Mitgliedstaaten der EU sind verpflichtet, bei der Zulassung von Pestiziden neue wissenschaftliche Erkenntnisse heranzuziehen. Die dringend erforderliche Aufhebung schädlicher Zulassungen darf nicht weiter hinausgezögert werden. Wir werden keine Ruhe geben und auch vor Gericht weiter dafür kämpfen, dass besonders problematische Pestizide schnell vom Markt genommen werden und nicht mehr auf den Äckern landen.“
Zum Hintergrund heißt es seitens der DUH: Der in Pestizidprodukten wie Elipris und Tactic enthaltene Wirkstoff Flufenacet gehörte nach Daten des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im Jahr 2023 mit 683 Tonnen zu den absatzstärksten Pestizid-Wirkstoffen in Deutschland. Er wird großflächig im Getreideanbau verwendet. Ende September 2024 stellte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) fest, dass Flufenacet die Ausschlusskriterien des Pflanzenschutzmittelrechts für hormonell schädliche Eigenschaften erfüllt. Abbauprodukt von Flufenacet ist zudem die „Ewigkeits-Chemikalie“ Trifluoressigsäure (TFA). Der Einsatz von Flufenacet ist laut Umweltbundesamt die Hauptursache für den pestizidbedingten Eintrag von TFA in die Umwelt und führt zu einer Belastung von Gewässern.
DUH: massive Defizite bei der Umsetzung des Pflanzenschutzgesetzes
Die DUH sieht massive Defizite bei der Umsetzung des Pflanzenschutzgesetzes. Eine DUH-Abfrage unter Behörden für das Jahr 2023 zeigt: Handel und Anwendung von hochgiftigen Pestiziden werden in keinem Bundesland ausreichend kontrolliert, auch Verstöße kaum bis gar nicht sanktioniert. Ohne wirksame Kontrollen bleiben jedoch verbotene hochgiftige Pestizide im Umlauf oder werden falsch ausgebracht. Sie zerstören Lebensräume, schädigen Insektenpopulationen und reichern sich in Böden und Gewässern an – mit langfristigen Risiken für die Artenvielfalt und für Menschen, die diesen Belastungen ausgesetzt sind. Die DUH fordert von den Bundesländern, ihrer gesetzlichen Kontrollpflicht umfassend nachzukommen.
In ihrer Abfrage hat die DUH die verantwortlichen Landesbehörden gefragt, wie oft Kontrollen durchgeführt und welche Bußgelder bei Verstößen verhängt wurden – sowohl im Handel als auch bei den landwirtschaftlichen Betrieben. Die Behörden müssen laut Pflanzenschutzgesetz etwa sicherstellen, dass verbotene Pestizide im Handel nicht mehr verkauft und nur befugte Personen Zugang zu bestimmten Mitteln haben. In der Landwirtschaft müssen sie die Anwendung nicht mehr zugelassener Pestizide oder die Einhaltung von Abstandsauflagen bei der Ausbringung von Pestiziden überwachen.
Die Ergebnisse der Abfrage kommentiert Jürgen Resch: „Kein einziges Bundesland kontrolliert und sanktioniert den Handel und Einsatz von Pestiziden konsequent. In Thüringen liegt das durchschnittliche Bußgeld für Verstöße im Handel bei mickrigen 46,67 Euro – ein symbolischer Betrag, der keinerlei abschreckende Wirkung hat. Dabei wären Bußgelder von bis zu 50.000 Euro möglich. Das Wegschauen der zuständigen Behörden hat gravierende Folgen für die Gesundheit der Menschen, für das Überleben von Bestäubern wie Bienen und Schmetterlingen sowie für die Belastung unserer Böden und Gewässer. Wir fordern alle zuständigen Behörden in Deutschland auf, endlich ihrer gesetzlichen Kontrollpflicht nachzukommen, damit sichergestellt wird, dass keine hochproblematischen Pestizid-Mittel im Umlauf sind. Hierzu werden wir die Kontrollpraxis amtlicher Stellen intensiv überwachen und Testkäufe gefährlicher Pestizide im Handel durchführen.“
Kein Bundesland hat in der Gesamtbewertung die DUH überzeugt. Die Bundesländer Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein schneiden laut DUH besonders schlecht ab. Diese haben entweder Kontrollquoten unter 10 Prozent im Handel oder unter 1,5 Prozent in der landwirtschaftlichen Anwendung genannt. Berlin und Thüringen schneiden etwas besser ab, da unter anderem intensiver kontrolliert wurde.
Agnes Sauter, DUH-Bereichsleiterin Ökologische Verbraucherberatung und Marktüberwachung, erklärt: „In einigen Bundesländern liegt die Kontrollquote im Handel bei weniger als 10 Prozent, bei landwirtschaftlichen Betrieben fällt sie teils sogar unter 1,5 Prozent. Es besteht das Risiko, dass nicht genehmigte und hochgiftige Pestizide verkauft oder in der Landwirtschaft verwendet werden. Die zuständigen Behörden müssen schnell und konsequent handeln, um Verbraucherinnen und Verbraucher, Landwirtinnen und Landwirte und unsere Umwelt zu schützen.“
