BVL will Entscheidung in Brüssel zu Flufenacet-haltigen Pflanzenschutzmitteln nicht vorgreifen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) will den noch ausstehenden EU-Beschluss zum Verbot Flufenacet-haltiger Pestizide abwarten und die Zulassung nicht vorab widerrufen. Den Widerruf hatte das BVL Ende letzten Jahres angekündigt. Das jetzt verkündete Abwarten hält die Deutsche Umwelthilfe (DUH) für „unverantwortlich“.

Durch die laut BVL unmittelbar bevorstehende gemeinsame Entscheidung der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten die Genehmigung von Flufenacet zu beenden, besteht nach Ansicht des BVL keine Notwendigkeit mehr, vorab in nationale Pflanzenschutzmittel-Zulassungen einzugreifen. „Die EU-Durchführungsverordnung, mit deren Verabschiedung im März 2025 zu rechnen ist, wird dem im europäischen Pflanzenschutzrecht vorgesehenen harmonisierten Ansatz vollumfänglich Rechnung tragen“, teilt das BVL mit. Das BVL werde nach der Abstimmung und Veröffentlichung der entsprechenden Durchführungsverordnung in einer Fachmeldung über die betroffenen Zulassungen in Deutschland und über die Abverkauf- und Aufbrauchfristen informieren und auf dieser Grundlage die entsprechenden Zulassungen widerrufen. Möglich sind dann laut einem von der EU gesetzten Prozedere Abverkaufsfristen von sechs Monaten und Aufbrauchfristen von beispielsweise 18 Montanen.

DUH fordert Einschreiten von Minister Özdemir

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die Entscheidung des BVL scharf, den dringend erforderlichen Widerruf der Zulassungen Flufenacet-haltiger Pestizide doch nicht auszusprechen und auf eine europäische Lösung zu warten. Das BVL hatte den Widerruf der Zulassungen im Oktober 2024 unter anderem aufgrund von Klagen der DUH gegen zwei Flufenacet-haltige Pestizide angekündigt, so die DUH. Die DUH hält den jetzigen Rückschritt für grob falsch, weil das Nichtvorliegen der Zulassungskriterien bereits jetzt feststehe und das Pflanzenschutzmittelrecht in dieser Situation ein Handeln der nationalen Zulassungsbehörde erfordere. Auch aufgrund der Schwere und des Ausmaßes der Risiken dürfen nach Auffassung der DUH keine weiteren Verzögerungen mehr hingenommen werden.

Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: „Das zögerliche Handeln des Bundesamts ist aus unserer Sicht unverantwortlich. Flufenacet-haltige Mittel sind aufgrund der Risiken für Gesundheit und Umwelt schnellstmöglich vom Markt zu nehmen. Das BVL verpasst mit dem Verweis auf die EU-Ebene eine Chance, endlich ein klares Zeichen für den Schutz unserer Trinkwasserressourcen zu setzen und Klarheit für betroffene Landwirte zu schaffen. Wir fordern Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir auf, im Rahmen seiner Fachaufsicht umgehend dafür zu sorgen, dass das BVL die ursprünglich angekündigten Widerrufe nun auch wirklich umsetzt.“

Zum Hintergrund erklärt die DUH: „Ein Abbauprodukt des Wirkstoffes Flufenacet ist die „Ewigkeits-Chemikalie“ Trifluoressigsäure (TFA). Der Einsatz von Flufenacet ist die Hauptursache für den pestizidbedingten Eintrag von TFA in die Umwelt und führt zu einer Belastung von Grundwasser und Böden. TFA steht in Verdacht, reproduktionstoxisch zu sein, weshalb von deutschen Behörden im Jahr 2024 ein Vorschlag zu einer Einstufung als reproduktionstoxisch 1B gemäß der Europäischen CLP-Verordnung eingereicht wurde.“