Die Verantwortung für die Förderung der Weidehaltung sieht die Bundesregierung bei den Ländern

„Die Bundesregierung bekennt sich zu einer Förderung der Weidetierhaltung. Die finanzielle Förderung der Weidetierhaltung erfolgt bereits im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK).“ So steht es in der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage der agrarpolitischen Sprecherin der Grünen im Bundestag, Ophelia Nick (Drucksache 21/7311, Seite 72). Die hatte gefragt, wie die Bundesregierung die Weidetierhaltung, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt, fördern wolle, angesichts der Tatsache, dass sie die bereits vom Deutschen Bundestag beschlossene Öko-Regelung für Weidetierhaltung in milchviehhaltenden Betrieben über das Bürokratierückbaugesetz der Koalition plant abzuschaffen.

Zur Antwort der Bundesregierung auf ihre Anfrage erklärt Nick: „Damit stiehlt sich die Bundesregierung aus ihrer Verantwortung. Denn die Umsetzung von GAK-Mitteln obliegt den einzelnen Bundesländern. Aktuell gibt es nur in wenigen Bundesländern eine Weideprämie. Ob die einzelne Weidetierhaltung gefördert wird, hängt also davon ab, wo die Kuh steht. Das kann nicht sein.“

Hinzu komme, dass die Bundesregierung gleichzeitig kontinuierlich die GAK-Mittel kürze. Immer mehr über die GAK fördern zu wollen und gleichzeitig GAK-Mittel zu kürzen, passe nicht zusammen. „Unterm Strich kann man sagen, dass die Bundesregierung gar nichts für Weidetierhalterinnen und -halter macht und diese damit im Stich lässt“, resümiert die grüne Abgeordnete.
Noch sei die Gesetzesänderung aber nicht beschlossen. „Aus Reihen der Koalitionsfraktionen höre ich gegensätzliche Stimmen, die sich im parlamentarischen Verfahren hoffentlich durchsetzen werden“, erklärt Nick abschließend.

Weidebündnis ruft weiterhin zur Stärkung der Weidehaltung auf

Unterdessen ruft das Bündnis für Weidelandschaften­­ und Hirtentum weiterhin zu einer Stärkung der Weidehaltung durch die Politik auf. Eine Möglichkeit dazu ist die Unterzeichnung des Appells mit den nachfolgenden Forderungen an die Bundesregierung:

  1. Anerkennung der Naturschutzleistung: Die nachhaltige Weidehaltung soll im deutschen Wiederherstellungsplan als zentrale Maßnahme für den Naturschutz und die Renaturierung anerkannt werden.
  2. Dauerhafte Förderung: Die Förderung der Weidehaltung soll dauerhaft gesichert werden, unter anderem durch eine Verstetigung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz sowie durch ein bundesweites Förderangebot in der GAP und durch spezifische Weideprogramme der einzelnen Bundesländer.
  3. Langfristige Planungssicherheit: Es muss eine langfristige Planungssicherheit für Weidetierhaltende und Hirt:innen geschaffen werden, um die nachhaltige Pflege und den Erhalt der Weidelandschaften zu gewährleisten.

Das Bündnis für Weidelandschaften und Hirtentum wurde Ende 2024 von Aktion Agrar e.V. , der DUH und der Liga für Hirtenvölker initiiert und wird seither maßgeblich von Aktion Agrar e.V. koordiniert. Mitglieder des Bündnisses für Weidelandschaften und Hirtentum in Deutschland sind unter anderem die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), der Deutsche Naturschutzring (DNR), zahlreiche Schafzuchtverbände, NABU, BUND, die Bayerische Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege sowie die Schweisfurth und die Heinz Siemann Stiftung.

Die Verantwortung für die Förderung der Weidehaltung sieht die Bundesregierung bei den Ländern. Foto: FebL