Der Forderung des niedersächsischen Landvolks nach einem Aussetzen der Landesdüngeverordnung hat das Landwirtschaftsministerium eine deutliche Absage erteilt. Die Düngebeschränkungen in den Roten Gebieten werden auch nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Lüneburg (die Bauernstimme berichtete) nicht ausgesetzt. Das hat eine Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums in Hannover gegenüber AGRA Europe erklärt. Das Aussetzen der Landesdüngeverordnung als Ganzes – beziehungsweise des Vollzuges der Verordnung – „ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich“, so die Sprecherin laut AGRA Europe.
Zur weiteren Erläuterung aus dem Ministerium hieß es laut AGRA Europe, die Bundesländer hätten nach der Düngeverordnung (DüV) und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten des Bundes die Pflicht, die Roten Gebiete auszuweisen. Die Gesetzesbindung der Verwaltung verpflichte diese zum Vollzug, solange die Landesdüngeverordnung wirksam sei. Das Urteil des OVG sei noch nicht rechtskräftig und eine Revision ausdrücklich zugelassen.
