BÖLW mahnt EU-Kommission zu Kurskorrektur bei Öko-Geflügelhaltung

Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) sieht die Zukunft der Öko-Geflügelhaltung durch eine Neuauslegung der EU-Öko-Verordnung durch die EU-Kommission massiv bedroht. Künftig soll nur noch ein Mastgeflügelstall pro Hof erlaubt sein. Darüber haben die Spitzen der Landwirtschaftsverbände im BÖLW auf dem Bio-Puten-Hof Zieslübbe in Mecklenburg-Vorpommern beraten.

„Wer den Ökolandbau in Europa stärken will, darf bewährte Strukturen nicht zerstören. Wir brauchen praxisgerechte Regeln für die Bio-Geflügelhöfe, die Tierwohl, Umwelt und Betriebe gleichermaßen sichern. Die neue Auslegung würde Investitionen auf den Höfen zunichtemachen und den Umbau hin zu einer besseren Tierhaltung zurückwerfen", erklärt Peter Röhrig, geschäftsführender Vorstand des BÖLW.

Bio-Mastgeflügelhalter dürfen seit Jahrzehnten mehr als einen Stall auf ihren Höfen betreiben. Diese Praxis ist nach Ansicht des BÖLW Grundlage einer wirtschaftlich tragfähigen und zugleich tier- und umweltgerechten ökologischen Geflügelhaltung. Doch laut der neuen Interpretation der EU-Kommission soll diese Regelung nicht mehr gelten. 

Die Folgen wären laut BÖLW dramatisch: In Deutschland müssten rund 80 Prozent der Geflügelhalter einen Teil ihrer Produktion aufgeben. Ein funktionierendes System würde zerstört und der Ökolandbau in Deutschland und Europa massiv zurückgeworfen. Dabei ist gerade die Nachfrage nach Bio-Geflügelfleisch oft jetzt schon höher als das Angebot. Die deutschen Bio-Verbände fordern die EU-Kommission daher dringend zu einer Kurskorrektur auf.

Die EU-Öko-Verordnung legt fest, dass ein Bio-Mastgeflügelstall nicht größer sein darf als 1.600 Quadratmeter, nicht aber, wie viele Ställe pro Betrieb erlaubt sind. Ein Gutachten im Auftrag des BÖLW zeigt auf, dass mehr als ein Mastgeflügel-Stall mit dem Bio-Recht vereinbar ist. Dem gegenüber legt die EU-Kommission die Öko-Verordnung so aus, dass nur ein Stall je Hof erlaubt sei.

Infolge dieser Auslegung müssten viele Bio-Geflügelhalter ihre Ställe aufgeben oder aufwändige Betriebsteilungen machen, soweit überhaupt möglich, so der BÖLW. Viele Stallneubauten für Bio-Mastgeflügel wurden sogar vom staatlichen Agrarinvestitionsprogramm gefördert. Für sie gilt ein Umbauverbot von zwölf Jahren.

Der BÖLW mahnt nach einem Treffen der Spitzen der Landwirtschaftsverbände im BÖLW auf dem Bio-Puten-Hof Zieslübbe die EU-Kommission zu Kurskorrektur bei Öko-Geflügelhaltung. Foto: Biohof Zieslübbe