BÖLW sieht Verbesserungsbedarf für Bio-Importe

Am European Organic Day im September hat EU-Agrarkommissar Christophe Hansen angekündigt, die EU-Öko-Verordnung (2018/848) zukunftsfest machen zu wollen und bis Ende des Jahres wichtige Veränderungen vornehmen zu wollen. Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) sieht vor allem bei Importen echten Bedarf für die von der EU-Kommission geplante Anpassung. Für andere wichtige Vereinfachungen empfiehlt der BÖLW flexiblere Auslegungen und nachgelagerte Rechtsakte. 

„Wir begrüßen, dass die EU-Kommission das EU-Öko-Basis-Recht öffnen will, um wichtige Anpassungen vorzunehmen, die nur auf diesem Weg zu erreichen sind“, erklärt Peter Röhrig, geschäftsführender BÖLW-Vorstand. Erstens müsse die Kennzeichnung von gleichwertiger Bio-Ware aus dem Ausland rechtssicher gefasst werden, wie das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Fall Herbaria gezeigt habe. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im September entschieden, dass ökologisch produzierte Lebensmittel kein EU-Bio-Siegel tragen dürfen, wenn ihnen Vitamine oder Mineralstoffe zugesetzt wurden, ohne dass dies unmittelbar gesetzlich vorgeschrieben ist. Zweitens brauche es längere Fristen für neue gegenseitige Bio-Abkommen mit Drittländern. Derzeit sind nach Ansicht von Röhrig die Verhandlungen mit zwölf Bio-Handelspartnern, darunter die USA, Indien, Neuseeland, Argentinien oder Korea, noch nicht so weit, um die Ende 2026 auslaufenden Vereinbarungen rechtzeitig abzulösen. Damit der Handel mit Bio-Produkten mit Drittländern ungehindert weiterlaufen könne, seien diese beiden Änderungen für den Bio-Sektor besonders essenziell.  

„Wichtig ist, dass die Eingriffe ins EU-Öko-Basis-Recht jetzt in einem schnellen Verfahren erfolgen. Deshalb raten wir, sich auf wenige Themen zu beschränken. Dazu gehört eine bessere Regelung für Reinigung und Desinfektion in verarbeitenden und handelnden Betrieben. Hier befürworten wir eine Abkehr vom Prinzip der Positivlisten hin zu Kriterien für einen Ausschluss gefährlicher Wirkstoffe“, so Röhrig.  

Die Kommission sei gut beraten, alle anderen nötigen Verbesserungen für Bio-Betriebe über die bewährten schlanken Verfahren für nachgelagerte Rechtsakte vorzunehmen. Oft seien schon flexiblere Auslegungen hilfreich. „Von besonderer Bedeutung sind dabei Verbesserungen bei der Öko-Tierhaltung, etwa bei der Weide, der Geflügelhaltung und der Überdachung von Ausläufen", erklärt Röhrig.