Bessere Förderbedingungen auf EU-Ebene für Tierwohlställe

„Beim Umbau zu Tierwohlställen können Tierhalter künftig auf bessere Fördermöglichkeiten zählen.“ Das verkündet Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner mit Verweis auf erfolgreiche Gespräche auf EU-Ebene und spricht von einem „Durchbruch“, der künftig die notwendige Planungssicherheit und langfristiges Vertrauen in den Umbau der Tierhaltung bringe. Von den neuen Regelungen könnten die Vorschläge zur Umsetzung der Ergebnisse des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung (Borchert-Kommission) ebenso profitieren wie beispielsweise auch die Förderung zum Ausstieg aus der Anbindehaltung. „Wir haben in den Verhandlungen für die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik ab 2023 erreicht, dass Investitionen in höhere Tierwohl-Standards künftig mit bis zu 80 Prozent gefördert werden können – bislang waren nur 40 Prozent möglich, das haben wir verdoppelt! Daneben ist die Förderdauer für Tierwohlmaßnahmen nicht mehr auf sieben Jahre beschränkt, sondern unbegrenzt! Das sind entscheidende Punkte. Denn Landwirte brauchen Verlässlichkeit. Wenn sie ihre Ställe für mehr Tierwohl umbauen, müssen sie die Garantie haben, dafür die erforderliche Förderung zu erhalten – und das nicht nur für die Zeit einer Legislaturperiode. Denn die Abschreibungen für eine solche Investition sind keine Angelegenheit von vier Jahren. Dafür haben wir nun die Voraussetzungen geschaffen. Das ist ein großer Erfolg“, erklärt die Ministerin. Diese beiden Maßnahmen zählen laut Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) zum Förderangebot der 2. Säule der Gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP), die in Deutschland durch die Bundesländer ausgestaltet und umgesetzt werden. Der Bund beteiligt sich an zentralen Maßnahmen der 2. Säule über die Ausgestaltung und nationalen Mitfinanzierung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Das Bundesministerium geht davon aus, dass sich die noch ausstehende Anpassung der beihilferechtlichen Regelungen an der Lösung orientieren wird, die für die GAP-Strategieplan-Verordnung gefunden wurde. Damit würde dieser Rahmen auch für rein national finanzierte Maßnahmen zur Anwendung kommen. Nach der Strategieplan-Verordnung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) kann laut BMEL eine Verbesserung des Tierwohls mit Maßnahmen der 2. Säule der GAP jetzt noch gezielter unterstützt werden:
· Die Förderdauer für den Ausgleich höherer Leistungen darf sich nun auch bei Verpflichtungen zugunsten des Tierwohls auf mehr als sieben Jahre belaufen. Das war bisher nicht möglich.
· Für die Förderung von Investitionen zum Tierwohl ist die Obergrenze auf bis zu 80 Prozent erhöht worden. Auch das sei ein wichtiger Schritt, der merklich den Landwirten und dem Tierwohlziel helfe. Kleine Betriebe massiv finanziell unterstützen
Die Agrarsprecherin der Grünen im bayerischen Landtag, Gisela Sengl, hofft anlässlich der Aussagen von Klöckner, dass der Antrag ihrer Partei im bayerischen Landtag von Anfang Juli für eine höhere Förderung zur Umstellung der Anbindehaltung auf Laufställe im Freistaat jetzt doch noch eine Mehrheit findet. Darin hat die Fraktion beantragt, den Umbau auf Laufställe und sonstige Formen der Rinderhaltung für kleine Betriebe von 30 % auf 70 % zu erhöhen. „Denn es ist ja völlig klar: Wenn wir den Umbau schaffen wollen, muss die Politik kleine Betriebe massiv finanziell unterstützen. Obwohl offensichtlich war, dass dies der richtige Weg ist, hat die schwarze-orange Staatsregierung dieses so wichtige Anliegen nach höherer Förderung abgelehnt. Begründung: Dies sei nicht mit EU-Recht vereinbar“, erklärt Sengl und hofft jetzt, „dass die CSU ihr Votum noch einmal ändert und dem Grünen-Antrag im Plenum des Landtags doch zustimmen wird.“ Bereits im Mai hatte die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) in einer Regierungserklärung den Ausstieg aus der ganzjährigen Anbindehaltung gefordert, und zwar "so schnell wie möglich". Dabei wies sie darauf hin, dass noch immer 14.000 Betriebe ihre Kühe in Anbindeställen halten würden, obwohl die Politik seit drei Jahrzehnten keinen Anbindestall mehr fördere. Zugleich erklärte sie, möglichst keinen Betrieb auf dem Weg aus der Anbindehaltung verlieren zu wollen. Der Vorsitzende des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung, Jochen Borchert, begrüßte im Gespräch mit top agrar die nun erreichten Zusagen der EU. „Das kommt unserem Konzept entgegen“, sagte er. Denn kein Landwirt würde sich auf Investitionen einlassen, wenn die Förderdauer auf sieben Jahre begrenzt bliebe, so Borchert weiter. Die Erhöhung der Förderdauer sei daher ein wichtiges Signal.