BDM begrüßt Verschärfung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Die Bundesregierung hat die 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), das sog. Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz, und damit laut Bundeswirtschaftsminister Habeck „eine der größten Reformen des Wettbewerbsrechts der letzten Jahrzehnte“ beschlossen, für „eine Wettbewerbsbehörde mit Biss“, wie Bundesjustizminister Busch mit Blick auf die Stärkung des Bundeskartellamtes formulierte. Der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) begrüßt diese Novelle mit mehr Befugnissen für das Bundeskartellamt auch mit Verweis auf eine vom Bundeskartellamt 2012 erstellte Sektoruntersuchung Milch als richtigen Schritt, um wettbewerbsfeindlichen Machtverhältnissen innerhalb der Wertschöpfungskette schneller gegensteuern zu können.

Ziel der Novelle ist es, dass Störungen des Wettbewerbs im Sinne der Verbraucher besser abgestellt werden können. Dort, wo die Marktstruktur dem Wettbewerb entgegensteht, etwa weil es nur wenige Anbieter im Markt gibt und regelmäßig parallele Preisentwicklungen zu Lasten der Verbraucher zu beobachten sind, sollen die Eingriffsinstrumente des Kartellrechts geschärft werden. So ist unter anderem ein neues Eingriffsinstrument vorgesehen, mit dem das Bundeskartellamt im Anschluss an eine Sektoruntersuchung festgestellte Störungen des Wettbewerbs abstellen kann. Bisher endeten Sektoruntersuchungen mit einem Bericht des Bundeskartellamts; künftig kann die Behörde verschiedene Maßnahmen anordnen, um festgestellte Störungen des Marktes zu adressieren. Zum Beispiel können Marktzugänge erleichtert, Konzentrationstendenzen gestoppt oder – in Extremfällen – Unternehmen entflochten werden.

„Wir selbst können ein Lied davon singen, wie wenig die Politik bereit ist, effektiv gegen bereits bestehende Marktungleichgewichte vorzugehen“, erklärt BDM-Vorsitzender Karsten Hansen. In der Sektoruntersuchung Milch stellte das Bundeskartellamt bereits 2012 fest, dass die Preisfindung für die Milcherzeuger in einem nicht funktionsfähigen Wettbewerbs- und Marktumfeld erfolgt und im Milchmarkt ein eklatantes Marktgefälle zu Ungunsten der Milchviehbetriebe besteht. Diese Feststellung wurde 2017 in einem Sachstandspapier zum Verwaltungsverfahren zu Milch-Lieferbedingungen noch einmal bestätigt.

„Handlungsnotwendigkeiten haben daraus bisher immer allenfalls die oppositionellen Parteien ableiten wollen, nie die Regierung. Wir sind es leid, dass offensichtliche Missstände einfach ignoriert werden können. Es ist für uns daher folgerichtig, dass das Bundeskartellamt, das als Behörde nicht um die Wählergunst buhlen muss, nicht länger nur Bußgelder verhängen darf, sondern mehr Befugnisse erhält, wettbewerbsrechtliche Missstände abzustellen.“

BDM-Vorstand Johannes Pfaller betont: „Dass sich der Deutsche Raiffeisenverband DRV dagegen ausspricht, spricht Bände. Im Rahmen der Sektoruntersuchung Milch wurde festgestellt, dass vor allem größere genossenschaftliche Molkereiunternehmen kein besonderes Interesse an hohen Preisen für Agrarprodukte haben. Wenn nun DRV-Präsident Franz-Josef Holzenkamp verlautbaren lässt, die Novelle widerspreche den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft, sei zudem ein weitgehender Eingriff in den Markt, dann sollte das für die zuständigen Minister ein Zeichen sein, dass sie mit den vorgesehenen Inhalten der Novellierung auf dem richtigen Weg sind.“

Für die vom BDM vertretenen Interessen ist die Erweiterung der Befugnisse des Kartellamts trotzdem nicht automatisch ein Selbstläufer. „Denn noch immer zielt die Beurteilung, ob eine Störung des Wettbewerbs zu Lasten der Verbraucher geht, viel zu stark nur auf mögliche Nachteile in Form von Preissteigerungen für den Konsumenten ab. So werden vom Bundeskartellamt beispielsweise auch weiterhin Fusionen von Molkereigiganten genehmigt. Vernachlässigt wird aus unserer Sicht, dass billige Preise für die Verbraucher einseitig voll zu Lasten der Wirtschaftlichkeit auf den landwirtschaftlichen Betrieben gehen, was einen hohen Intensivierungs- und Effizienzdruck zur Folge hat, und letztlich wiederum negative externe Kosten für die Gesellschaft bedeutet. Wir plädieren dafür, dass weniger der Endpreis für den Verbraucher als vielmehr die gleichmäßige Verteilung des Wettbewerbs- und Preisrisikos entlang der Wertschöpfungskette ein entscheidendes Kriterium für einen funktionierenden Markt darstellen sollte“, fordert Karsten Hansen.

12.04.2023
Von: FebL/PM

Der Gesetzentwurf wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit Robert Habeck an der Spitze vorgelegt und im Austausch mit dem Bundesministerium der Justiz mit Marco Buschmann erarbeitet. Bildquelle: BMWK