Bayer abgeblitzt: Glyphosat-Berufungsantrag beim oberstes US-Gericht gescheitert

Der Bayer-Konzern hat erneut eine schwere Schlappe hinnehmen müssen. Der Supreme Court, das oberste Gericht der USA, hat den Revisionsantrag des Konzerns im Glyphosat-Fall Hardeman abgelehnt. Das Urteil ist nun rechtskräftig. Bayer muss 25 Millionen Dollar zahlen. Zuvor hatte die Generalstaatsanwältin Elizabeth Prelogar, die die US-Regierung vor dem Supreme Court vertritt, dem Gericht von der Annahme des Antrags abgeraten, dem ist das Gericht nun gefolgt.

Der Konzern hatte Beschwerde gegen ein Urteil aus dem Jahre 2019 eingelegt. Dies hatte dem Rentner Edwin Hardeman 25 Millionen Dollar zugesprochen, da dessen Krebserkrankung aus Sicht der Geschworenen auf den Einsatz des ehemaligen Monsanto-Produkts zurückgehe. Glyphosat gehört seit der 2018 erfolgten Übernahme Monsanto`s zur Produktpallette von Bayer und hat dem Konzern schon viel Ärger und Kosten eingebracht. Bayer hatte gehofft, der Supreme Court würde sich der Unternehmensbeschwerde in einem Hauptsacheverfahren annehmen. Dies hätte Signalwirkung für Zehntausende weitere anhängende Verfahren gehabt. Doch die Verfassungsrichter lehnten es ab, sich mit dem Fall weiter zu beschäftigen. Damit ist das Urteil im Fall Hardeman jetzt rechtskräftig und Bayer muss ihm insgesamt 25 Millionen Dollar zahlen.

Mit der Mehrzahl der Kläger hat Bayer Vergleiche abgeschlossen, die das Unternehmen insgesamt Milliarden kosten. Weitere Anträge liegen beim Supreme Court. So wird erwartet, dass "demnächst" über den Antrag von Bayer entschieden wird, den Fall des Ehepaares Pilliod zu überprüfen. Der Fall Carson befinde sich gerade in der Berufungsinstanz, nachdem ein Bundesgericht geurteilt habe, dass Klagen aufgrund angeblich fehlender Warnhinweise in einzelnen Bundesstaaten durch Bundesrecht ausgeschlossen sind.

Kurz zuvor erlitt Bayer einen weiteren Rückschlag. Ein Bundesgericht wies die US-Umweltbehörde EPA an, die Gesundheitsrisiken von Glyphosat erneut zu überprüfen. Das Gericht stufte die Bewertung der EPA, der Wirkstoff Glyphosat im Unkrautvernichter Roundup würde keine besondere Gefahr für Menschen darstelle, als zweifelhaft ein. Die zugrunde liegende Analyse des EPA sei "fehlerhaft" und stehe teilweise nicht im Einklang mit den Leitlinien der Behörde.

27.06.2022
Von: av

Bayer am Supreme Court abgblitzt. Bildquelle: supremecourt.gov