Herber Rückschlag für Bayer

Der Bayer-Konzern hat in seinem mehr als 11 Milliarden Dollar schweren Vergleich rund um das glyphosathaltige Unkrautvernichtungsmittel Roundup einen herben Rückschlag erlitten. US- Bundesrichter Vince Chhabria wies zum zweiten Mal einen Vorschlag für eine Vereinbarung zwischen Bayer und Klägeranwälten möglicher künftiger Kläger zurück. Teile des nachgebesserten Antrags seien schlicht „unvernünftig“. Der erste Teil des Vergleichs bleibt bestehen. Rund 9,6 Milliarden Dollar zahlt das Unternehmen an die mehr als 125.000 Kläger, die in den vergangenen Jahren eingereicht wurden. Mit rund 96.000 hab Bayer schon eine Einigung erzielt. Für die Befriedung künftiger Klagefälle hat der Konzern zwei Milliarden Dollar zurückgelegt. Mit der Ablehnung des Vergleichs ist Bayer vorerst gescheitert, im Glyphosat-Streit in den USA einen Schlussstrich zu ziehen und die Kosten für mögliche zukünftige Klagen zu deckeln. Solange die anhaltende Unsicherheit weiter schwelt, dämpft dies auch den Aktienkurs. Chhabria bemängelte uuter anderem, dass der zwei Milliarden-Fonds für weitere Kläger*innen nur für die nächsten vier Jahre angedacht sei. Der Zeitraum sei viel zu kurz, Krebserkrankungen könnten noch sehr viel später auftreten. Zudem hielt er die Summe für viel zu niedrig und nicht angemessen. Auch am „Expertengremium“, das Bayer einrichten wollte, hat er juristische Zweifel, da das Urteil dieses Gremiums in Prozessen mit künftigen Klägern als Beweismittel einfließen sollte. Chhabria schlug hingegen einen Warnhinweis auf der Verpackung vor, denn die Klagen seien deshalb möglich, weil sich die Nutzer darauf berufen, dass im „Beipackzettel“ von Roundup nicht vor möglichen Krebserkrankungen gewarnt wird. Bayer jedoch argumentiert, dass ein Warnhinweis nicht möglich sei, und verweist dazu auf die amerikanische Umweltbehörde EPA. Sie sieht Glyphosat als sicher an und stimme als zuständige Behörde einer solchen Änderung am Produktlabel nicht zu. Chhabria wies diese Argumentation zurück und sagte, er erwäge, die EPA direkt zu fragen, zu einer solchen Warnung Stellung zu nehmen. Als Reaktion auf die Ablehnung des Vergleichs kündigte Bayer fünf Maßnahmen an, mit denen der Konzern möglichen zukünftigen Glyphosat-Klagen begegnen will. So erwägt Bayer, Glyphosat-basierte Produkte künftig nicht mehr Privatkunden in den USA anzubieten. Für professionelle Nutzer und die Landwirtschaft solle Glyphosat weiter angeboten werden. Außerdem soll eine neue Internetseite eingerichtet werden, auf der wissenschaftliche Studien zur Sicherheit von Glyphosat-basierten Produkten abrufbar sind. Die US-Umweltbehörde EPA wird angefragt, ob Bayer einen Link aufdrucken dürfe, der zur Internetseite führt. Es solle ein neuer Lösungsmechanismus für künftige Klagen geprüft und ein unabhängiges wissenschaftliches Beratungsgremium eigerichtet werden. Die Berufungsverfahren in den beiden Fällen Hardeman und Pilliod sollen weiter betrieben werden. Im Fall „Carson“ werde ein Urteil für Mitte kommenden Jahres erwartet. Wenn dieses in übergreifenden Fragen wie den Vorrang von Bundesrecht und der Zulässigkeit von Sachverständigenbeweisen zugunsten von Bayer ausfalle, würden künftige Haftungsrisiken erheblich verringert, hofft der Konzern.
29.05.2021
Von: av

Bildquelle: Bayer