Ausschuss befürwortet Isoflurannarkose durch Landwirte

Der Bundestagsausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf der Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen (Ferkelbetäubungssachkundeverordnung – FerkBetSachkV) mehrheitlich zugestimmt. Dabei wurde der Entwurf um eine Regelung erweitert, die einen unbefristeten Bestandsschutz bereits vorhandener Betäubungsgeräte vorsieht, auch wenn diese nicht den mit der Verordnung geplanten technischen Anforderungen entsprechen. Mit der Verordnung soll der Tierarztvorbehalt für die Ferkelkastration unter Narkose mit dem Wirkstoff Isofluran abgeschafft werden. Das ermöglichst zukünftig auch Landwirten oder anderen Personen den Einsatz von Betäubungsmitteln, die den Wirkstoff Isofluran enthalten, wenn sie den entsprechenden Sachkundenachweis erworben haben. Laut Auskunft der Bundesregierung, so nachzulesen in der Vorabfassung „Beschlussempfehlung und Bericht“ der Ausschusssitzung, laufe parallel zum Abstimmungsprozess in Deutschland bei der Kommission der Europäischen Union (EU) das Notifizierungsverfahren, um die Alternative der Isofluran-Narkose möglich zu machen. Die Verordnung solle möglichst frühzeitig in Kraft gesetzt werden, damit die Landwirte entsprechend ausgebildet werden könnten. Der weitere Zeitplan sehe vor, dass die Verkündung des Inkrafttretens im Oktober 2019 erfolgen solle. Für die Anschaffung der Narkose-Geräte seien für das Jahr 2019 zwei Millionen (Mio.) Euro Bundesmittel vorgesehen. Zudem gebe es eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 20 Mio. Euro für das Jahr 2020. In Bezug auf Schulungen für die Landwirte werde zurzeit an der Erstellung des Schulungsmaterials gearbeitet. Es sei ein Modell- und Demonstrationsvorhaben beauftragt worden, dessen Ergebnisse voraussichtlich im Herbst 2019 vorliegen werde, sodass dann unverzüglich nach Inkrafttreten diese Maßnahmen ergriffen werden könnten. Das BMEL präferiere in Bezug auf die derzeit drei bestehenden Varianten zur betäubungslosen Ferkelkastration keines der Verfahren. Es werde für alle Alternativverfahren bzw. für jede der drei Methoden Informationsmaterialien für die landwirtschaftlichen Betriebe vorlegen, damit vor Ort im Betrieb die entsprechende Entscheidung getroffen werden könne. In Bezug auf die Ausstattung und Handhabung der Narkose-Geräte laufe zurzeit die entsprechende Zertifizierung. Das BMEL sei davon überzeugt, dass die Zertifizierung zu einem entsprechenden positiven Ergebnis führen werde. Ein Tierarzneimittel mit dem Wirkstoff Isofluran sei im November 2018 vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zugelassen worden.
08.06.2019
Von: FebL

Der Ausschuss für Ernährungs und Landwirtschaft des Bundestages befürwortet die Isoflurannarkose durch den Landwirt. Foto: FebL