Ferkelkastration: Bundeskabinett ermöglicht Narkosemethode durch Landwirte

Künftig können auch Landwirte oder andere sachkundige Personen das Narkosemittel Isofluran bei der Ferkelkastration einsetzen. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner betont: "Mir ist es wichtig, bereits jetzt in der Übergangsfrist Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration zu schaffen. Nach der Entscheidung von Bundestag und Bundesrat habe ich daher rasch reagiert und die Isofluran-Verordnung vorangebracht, mit der sich heute das Bundeskabinett befasst hat. Nach ihrem Inkrafttreten wird es den Landwirten möglich sein, die Vollnarkose zur wirksamen Schmerzausschaltung mit diesem Mittel selbst durchzuführen. Voraussetzung dafür ist ein Sachkundenachweis, der sowohl eine theoretische wie praktische Prüfung umfasst. Das ist im Sinne des Tierwohls und des Tierschutzes.“ Neben der Vollnarkose mit Isofluran „bringen wir auch die Jungebermast und die Impfung gegen Ebergeruch voran“, erklärt die Ministerin und stellt abschließend fest: “Denn klar ist: Eine weitere Verlängerung wird es mit mir nicht geben. Ab Jahresbeginn 2021 werden wir in Deutschland mit die schärfsten Regelungen haben, Vorreiter sein". Die "Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen" (FerkBetSachkV) sieht als Zulassungsvoraussetzung zur Erlangung des Sachkundenachweises vor: Vollendung des 18. Lebensjahres. erforderliche Zuverlässigkeit, einschlägige Berufsausbildung bzw. ein einschlägiges Studium oder berufliche Erfahrung im Umgang mit Ferkeln, einen theoretischen Lehrgang, eine theoretische Prüfung im Anschluss an den Lehrgang, eine Praxisphase unter Anleitung eines fachkundigen Tierarztes im Anschluss an den theoretischen Teil sowie eine praktische Prüfung im Anschluss an die Praxisphase. Die Verordnung wird dem Deutschen Bundestag zugeleitet und soll in der zweiten Jahreshälfte 2019 in Kraft treten. Grundsätzlich „unterstützt und forciert“ das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nach eigenen Worten die Anwendung der Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration durch vielfältige Maßnahmen:
- Bereits Ende November 2018 hat Bundesministerin Klöckner die Schlacht- und Verarbeitungswirtschaft sowie den Einzelhandel im Rahmen eines Runden Tisches dazu gedrängt, alle drei Alternativen zu akzeptieren und entsprechend gemästete Tiere aufzunehmen und zu vermarkten.
- Ebenfalls Ende November hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit das Narkosemittel Isofluran für die Anwendung bei der Ferkelkastration zugelassen. Damit ist dieses Arzneimittel auch ohne Umwidmung durch den Tierarzt anwendbar;
- Haushaltsmittel für die Unterstützung von Ferkelerzeugern zur Beschaffung von Narkosegeräten stehen zur Verfügung, die dazu erforderlichen Fördergrundsätze werden derzeit erarbeitet;
- Im laufenden Jahr (2019) und im Jahr 2020 sind Informationspakete geplant, um sicherzustellen, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher sachlich über die tierschutzrelevanten Fragestellungen in der Sauenhaltung und der Schweinemast – insbesondere zu den Alternativen zur Ferkelkastration - informieren können.
08.05.2019
Von: FebL/PM

Künftig können auch Landwirte oder andere sachkundige Personen das Narkosemittel Isofluran bei der Ferkelkastration einsetzen. Foto: FebL