Ferkelkastration: Förderprogramm zur Anschaffung von Narkosegeräten gestartet

Ab 1. Januar 2021 ist die Ferkelkastration in Deutschland nur noch unter Betäubung erlaubt. „Und zwar bei voller Schmerzausschaltung, nicht nur Linderung. Dabei ist die chirurgische Kastration eines der möglichen Verfahren, mit denen sichergestellt wird, dass kein Fleisch in den Handel kommt, das einen unangenehmen Geruch aufweist“, teilt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit. „Damit das Mehr an Tierwohl ab Beginn des kommenden Jahres auch wirklich gesichert ist“, hat das BMEL die "Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen" (FerkBetSachkV) erlassen. Diese ermöglicht es Landwirten oder anderen sachkundigen Personen, die Vollnarkose mit dem Tierarzneimittel Isofluran durchzuführen. Voraussetzung ist, dass die notwenige Sachkunde sowohl theoretisch als auch praktisch nachgewiesen wurde. Zudem unterstützt das Ministerium die Landwirte mit der ‚Richtlinie zur Förderung der Anschaffung von Narkosegeräten für die Ferkelkastration (Isoflurannarkose)‘: Für 2020 stehen insgesamt 20 Millionen Euro zur Verfügung, um die Anschaffung solcher Geräte finanziell zu fördern. Seit dem 31.01. und noch bis zum 1. Juli 2020 (erste Antragsstufe) können landwirtschaftliche Betriebe bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Fördermittel beantragen. Anträge können online im elektronischen Antragssystem sowie schriftlich auf dem Postweg unter Verwendung der im Internet veröffentlichten Antragsformulare gestellt werden. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 60 Prozent der beihilfefähigen Ausgaben gewährt (Beihilfeintensität) und ist auf maximal 5.000 Euro begrenzt je Sauenhalter. Die Anschaffungskosten für Narkosegeräte liegen zwischen rund 8.000 und 10.000 Euro. Begrüßt wird die Eröffnung des Antragsverfahrens von NEULAND, dem Verein für tiergerechte und umweltschonende Nutztierhaltung. Mit der Förderung und der Erwerbsmöglichkeit der Sachkunde für den Gebrauch durch den Landwirt stehe der Branche zeitgerecht ein Verfahren zur Verfügung, welches den gesetzlichen Anforderungen ab dem 1.1.2021 entspricht. „NEULAND zeigt sich zufrieden, dass die seit über 10 Jahren im NEULAND Programm gemachten Erfahrungen für die gesamte Branche genutzt werden konnten“, erklärt Jochen Dettmer, Vorstandssprecher des NEULAND-Vereins. Die Kosten nach Förderung liegen laut Dettmer mit unter einem Euro pro Bestandsferkel „in einem noch zumutbaren Bereich“.
30.01.2020
Von: FebL/PM

Die Anschaffung von Narkosegeräten zur Durchführung der Ferkelkastration wird finanziell gefördert. Foto: FebL