Tierschutzbund will langfristig auf Ferkelkastration verzichten
Der Deutsche Tierschutzbund (TSchB) hat sich im Vorfeld der nächsten Sitzung des Agrarausschusses des Bundestages (5.Juni) schriftlich an dessen Mitglieder gewandt und sie aufgefordert, die dort vom Bundeslandwirtschaftsministerium zur Behandlung vorgelegte „Ferkelbetäubungssachkundeverordnung“ (FerkBetSachkV) zu überarbeiten oder aufzuheben. Der TSchB sieht die Öffnung der Isofluran-Methode für Landwirte, indem diese die Ferkel bei der Kastration zukünftig selbst betäuben dürfen, kritisch und macht deutlich, dass langfristig ganz auf die Kastration verzichtet werden muss.
„Die Isofluran-Methode kann und darf keine Dauerlösung für die Branche werden“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Nach wie vor werden Schweine ihrem Haltungssystem angepasst, anstatt die Haltungsbedingungen an die Bedürfnisse der Tiere anzupassen. Langfristig muss es das erklärte Ziel sein, auf jegliche Amputation zu verzichten. Durch das Vorantreiben der Isofluran-Methode ist derzeit aber zu befürchten, dass die anderen Methoden - Immunokastration und Ebermast - aus den Augen verloren werden, obwohl diese minimal oder nicht-invasiv und aus Tierschutzsicht daher klar zu bevorzugen sind.“ Der Verband macht zudem deutlich, dass chirurgische Eingriffe - wenn notwendig – grundsätzlich immer von einem Tierarzt durchgeführt werden sollten. Die Öffnung der Isofluran-Methode für den Landwirt könnte aus Sicht der Tierschützer nur erfolgen, wenn bestimmte Anforderungen an Tierschutz, Arbeitsschutz und Umweltschutz erfüllt wären. „Die Verordnung, die Bundesministerin Klöckner vorgelegt hat, erfüllt diese von uns gestellten Anforderungen noch nicht. Deshalb lehnen wir sie in ihrer aktuellen Version ab“, so Schröder. „Die Isofluran-Methode kann derzeit nur unter Erhalt des Tierarztvorbehaltes eine Alternative sein.“
Zum Hintergrund schreibt der TSchB:
Bislang war und ist es in Deutschland Standard, Ferkel in der konventionellen Tierhaltung betäubungslos zu kastrieren - für Landwirte die billigste und auch einfachste Methode. Die betäubungslose Kastration wird jedoch ab 2021 verboten sein. Ein Verbot, das bereits ab 2019 gelten sollte, wurde Ende 2018 auf Druck der Branche gekippt und um zwei Jahre hinausgezögert. Die Isoflurannarkose wird von der Branche als Alternativmethode noch kritisch bewertet, da sie bis jetzt nur durch Tierärzte angewendet werden darf. Somit bedeutet die Isofluran-Methode u.a. hinsichtlich der entstehenden Kosten mehr Aufwand und auch Logistikprobleme für Tierarzt und Landwirt.