Frist für Förderanträge zu Isofluran-Narkosegeräten läuft am 30 Juni ab

Ab dem 1. Januar 2021 ist die betäubungslose Ferkelkastration in Deutschland verboten. Schweinehalter, die dann die Isofluran-Narkose bei der Ferkelkastration einsetzen wollen, können eine finanzielle Förderung für den Kauf der dazu erforderlichen Geräte beantragen, sollten sich jedoch beeilen, denn die Frist zur Antragstellung läuft am 30. Juni ab. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) fördert die Anschaffung zertifizierter Isofluran-Narkosegeräte. Es übernimmt bis zu 60 % der Anschaffungskosten, maximal 5.000 Euro je Betriebt. Die Antragstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Der Förderantrag kann online, unter Nutzung des elektronischen Antragssystems, gestellt werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Anträge werden nach Eingangsdatum geprüft und bewilligt, bis die verfügbaren Haushaltsmittel erschöpft sind.
12.06.2020
Von: FebL

Förderanträge zur Anschaffung von Isofluran-Narkosegeräten können noch bis zum 30. Juni gestellt werden. Foto: FebL