Agrarantrag: Die Bearbeitung muss einfacher und attraktiver werden!

Bis Mitte letzter Woche haben voraussichtlich fast alle landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland einen Antrag auf Fördermittel aus der Gemeinsam Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union gestellt. Trotz der in vielen Bundesländern erkennbaren Verbesserungen ist die Bearbeitung des Antrages nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) für viele Bäuerinnen und Bauern noch immer zu aufwändig und teilweise nur schwer zu durchschauen. Dies führe nicht nur zu Frust auf Seiten der Landwirtschaft sondern lasse auch das große Potenzial vieler Förderangebote im Bereich des Umwelt-, Klima-, und Tierschatzes teilweise ungenutzt. Um den bürokratischen Aufwand in der GAP zu minimieren und die Beantragung der Fördermittel für Gemeinwohlleistungen attraktiver zu machen, müssen aus Sicht der AbL bis zum kommenden Jahr die folgenden Verbesserungen umgesetzt werden.

  • Für die Beantragung von Fördermitteln aus der 1. und 2. Säule darf es nur noch eine einzige einheitliche Antragsebene geben.
  • Die einzelnen Prämienhöhen, sowie die zu erwartende Gesamtprämienhöhe, sollten insbesondere bei den Öko-Regelungen und Agrar-, Umwelt-, und Klimamaßnahmen (AUKM) bereits bei der Antragstellung klar erkennbar sein.
  • Bei klar erkennbaren Fehlern, offensichtlichen Inkompatibilitäten oder offenkundig unwissentlich nicht beantragten Fördermitteln, muss die Antragssoftware dies durch deutliche Fehlermeldungen frühzeitig kenntlich machen.
  • Deutschland muss von der auf EU-Ebene gegeben „Kleinerzeugerregelung“ gebrauch machen. Diese sieht für alle Betriebe, alternativ zum klassischen Agrarantrag, eine bürokratiearme Pauschalzahlung von bis zu 1.250 € vor.
  • Für die Beantragung der gekoppelten Zahlungen für kleine Wiederkäuer ist die bisherige Einzeltiernennung durch die Nennung der Gesamtzahl an Tieren zu ersetzen.
  • Zwischen dem Agrarantrag und allen weiteren Datenbanken sowie den Öko-Kontrollstellen müssen Schnittstellen eingerichtet werden.
  • Das Flächenverzeichnis sollte als Excel-Datei exportierbar, und die Angaben des Agrarantrags für die GPS-Systeme der Traktoren exportierbar sein.
  • Es sollte das System des Vertrauensvorschusses statt des Misstrauens Eingang in Ämter und Verwaltung finden. Bei Unstimmigkeiten muss nachgefragt, statt direkt sanktioniert werden. Im Zweifel ist im Sinne des landwirtschaftlichen Betriebs zu entschieden.
  • Zur besseren Unterstützung sollte allen landwirtschaftlichen Betrieben flächendeckend kostenlose und unabhängige Beratungsstellen angeboten werden.

Die AbL betont, dass es sich bei den unter dem Deckmantel der Vereinfachung in den letzten Wochen getroffenen Entscheidungen auf EU-Ebene zur GAP klar um eine Aufweichung sozialer und ökologischer Standards in der Agrarpolitik handelt, nicht aber um eine Entbürokratisierung im eigentlichen Sinne. Diese rückwärtsgewandte Fehlentwicklung lehnt die AbL ab.

21.05.2024

Die Bearbeitung der GAP-Anträge muss einfacher und attraktiver werden. Foto: Jana Schneider/pixabay