Am 1. Januar 2025 hat Polen den halbjährlich rotierenden Vorsitz im Rat der Europäischen Union übernommen und aktuell unter anderem Vorschläge zum umstrittenen Deregulierungsvorschlag neuer Gentechnik-Pflanzen vorgelegt. Der polnische Vorschlag, der der AbL vorliegt, bezieht sich v.a. auf den Streitpunkt Patente. Dieser Vorschlag ist nach Meinung der AbL unzureichend. Besonders, weil die Hauptprobleme des Gesetzesvorschlags zu den neuen Gentechniken nicht angegangen werden.
Claudia Gerster, Bäuerin und Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V., kommentiert: „Das Ansinnen vieler EU-Mitgliedstaaten und des Europaparlaments, Patente auf neue Gentechnik-Pflanzen zu verbieten, unterstützen wir ausdrücklich. Der polnische Vorschlag reicht jedoch nach Einschätzung der AbL nicht aus, um dieses Problem zu lösen. Polen schlägt vor, dass patentierte NGT-Pflanzen am Saatgut und in den Handelsdokumenten als patentiert gekennzeichnet werden und dass es möglich sein soll, patentiertes NGT-Saatgut auf den Flächen einzelner Mitgliedstaaten zu verbieten. Das greift viel zu kurz. Denn ein rechtssicheres Verbot von Patenten auf neue Gentechnik-Pflanzen lässt sich nur durch eine Änderung des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) erreichen.“
Gleichzeitig zeige der polnische Vorschlag keine Lösungen, um die Gentechnikfreiheit unserer Lebensmittelerzeugung zu sichern. „Dazu müssen wirksame Koexistenz- und Haftungsregelungen und die Sicherung der gentechnikfreien Erzeugung entlang der gesamten Wertschöpfungskette vorgeschrieben werden, sowie die Risikoprüfung aller NGTs, die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung bis zum Endprodukt. Solange diese Grundanforderungen nicht erfüllt sind, ist der Gesetzesvorschlag abzulehnen – im Sinne des EU-Vorsorgeprinzips, zur Sicherung unserer gentechnikfreien Wettbewerbsvorteile und unserer bäuerlichen Betriebe“, so Gerster.
Die Mindestanforderungen zur Sicherung der gentechnikfreien ökologischen und konventionellen Lebensmittelerzeugung zeigen bäuerliche Verbände in einem aktuellen gemeinsamen Positionspapier auf. Im Fazit des Papiers heißt es mit Blick auf den vorliegenden Vorschlag der EU-Kommission: „Sollte es nicht zu einer grundlegenden Verbesserung des Gesetzesvorschlages kommen, ist dieser im Sinne des EU-Vorsorgeprinzips und unserer Generationenverantwortung abzulehnen.“