GVO-Spuren in vier Maisproben gefunden

In vier Maisproben sind Spuren von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) gefunden worden. Das teilt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit Blick auf die Ergebnisse der vom 1. Oktober 2023 bis 30. September 2024 von den amtlichen Stellen der Bundesländer untersuchten 783 Saatgutproben von 13 verschiedenen Kulturpflanzen auf GVO-Anteile mit. Gefunden wurden die Spuren in Bayern in zwei Proben von insgesamt 90 Proben, sowie eine von 53 in Nordrhein-Westfalen und eine von 32 in Sachsen. Zuvor waren in zwei Analysejahre jeweils keine GVO-Spuren gefunden worden.

Bei den 783 Proben nahmen Mais und Raps (Winter- und Sommerraps) einen Anteil von 60 Prozent bzw. 27 Prozent ein. Als weitere Kulturart wurde Soja mit einem Anteil von 6 Prozent untersucht. Mit kleiner Probenanzahl wurde außerdem Saatgut von Zuckerrübe, Lein, Zuckermais, Winterrübsen, Senf, Luzerne, Tomate, Zucchini und Rote Rübe kontrolliert. Neben den routinemäßig durchgeführten Kontrollen wurden laut BVL Lein und Zuckermais in den vergangenen vier Jahren anlassbezogen untersucht. Grund hierfür waren im Jahr 2020 im Rahmen von amtlichen Kontrollen nachgewiesene Anteile nicht zugelassener GVO in Zuckermais-Saatgut und Leinsamen-Ernteproben.

Die Saatgutüberwachung in Deutschland liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer. Die Ergebnisse der amtlichen Untersuchungen von Saatgut werden regelmäßig von den Bundesländern im Internet unter www.lag-gentechnik.de/saatgut.html veröffentlicht. Die Probenahmen und Analysen erfolgen laut BVL in der Regel zeitlich so abgestimmt, dass im Fall eines GVO-Nachweises das betroffene Saatgut rechtzeitig eingezogen werden kann und es nicht zur Aussaat gelangt. Beprobt werden inländisch erzeugte Saatgutpartien und auf dem Markt befindliches Saatgut sowie importiertes Saatgut. Mindestens 10 Prozent der in Deutschland zur Anerkennung vorgestellten Saatgutpartien sollen untersucht werden. Ob diese 10 Prozent auch erreicht werden, geht aus der BVL-Mitteilung nicht hervor.

In der EU sind aktuell nur GVO-Maissorten zugelassen, die die gentechnische Veränderung des Maiszünsler-resistenten Mais MON810 tragen. Jedoch gilt für Pflanzen, die diese gentechnische Veränderung tragen, in Deutschland seit 2009 ein nationales Anbauverbot. „Nach Inkrafttreten der Richtlinie (EU) 2015/412 vom 11. März 2015 hat Deutschland für MON810 und weitere aktuell zur Entscheidung über den Anbau in der EU anstehende gentechnisch veränderte Pflanzen die sogenannte „opt-out“ Möglichkeit genutzt. Demnach wird Deutschland, wie weitere EU-Mitgliedstaaten auch, von der Nutzung einer Anbaugenehmigung dieser GVO ausgenommen“, so das BVL.

Saatgut auch auf Verunreinigungen mit neuer Gentechnik überprüfen

Vor dem Hintergrund der vom BVL mit einigen Monaten Verspätung im Mai diesen Jahres verkündeten Analyseergebnisse für das Jahr 2023, die ohne den Nachweis von GVO-Spuren waren, hatten Greenpeace, Bioland und die Interessengemeinschaft für gentechnikfreie Saatgutarbeit (IG Saatgut) in einer gemeinsamen Mitteilung darauf hingewiesen, dass in den vergangenen Jahren auch immer wieder Verunreinigungen bekannt wurden, die in den derzeit praktizierten stichprobenartigen Behörden-Kontrollen eines Teils der Saatgutpartien nicht entdeckt wurden, und hatten die Bundesländer aufgerufen, ihre Saatgutkontrollen weiter zu verstärken und Saatgut auch auf Verunreinigungen mit neuer Gentechnik zu überprüfen.

„Kontrollen auf Verunreinigungen mit Gentechnik machen nur Sinn, wenn auch nach allen bekannten Gentechnik-Pflanzen gesucht wird. Das ist noch immer nicht der Fall, obwohl neue Gentechnik-Pflanzen in den USA und Japan bereits angebaut werden“, sagt Christiane Huxdorff, Landwirtschaftsexpertin bei Greenpeace im Mai. „Die Unternehmen müssen verpflichtet werden, vor dem Inverkehrbringen Nachweisverfahren und das notwendige Pflanzenmaterial vorzulegen. Zudem müssen die Behörden dringend weitere Methoden für den Nachweis neuer GVO-Pflanzen entwickeln.“

Ergebnisse der Saatgutuntersuchungen durch die Bundesländer für Mais (2009 – 2024). Die Angaben beziehen sich auf das jeweilige Analysejahr (01.10. – 30.09.). Quelle: www.lag-gentechnik.de/saatgut.html. Grafik: BVL

GVO-Spuren in vier Maisproben gefunden.