AbL-Prüfgesuch an Bundesrechnungshof

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. (AbL) hat ein Prüfgesuch an den Bundesrechnungshof geschickt. Darin fordert sie dessen Präsidenten Ansgar Heveling auf, die Zahlung von EU-Agrarsubventionen an nicht-landwirtschaftliche Investoren und im Spezifischen an nicht-europäische Investoren zu prüfen. Gleichzeitig hat sich die Europäische Koordination Via Campesina (ECVC), deren Mitglied die AbL ist, ebenfalls an den Präsidenten des Europäischen Rechnungshofes (EuRH) gewandt, um zu prüfen, welche Gelder aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) an außerlandwirtschaftliche und außereuropäische Investoren fließen. Zusätzlich ging das Prüfgesuch auch an Mitglieder der Ausschüsse für Haushalt und Landwirtschaft im Europaparlament. Der Hintergrund ist, dass außerlandwirtschaftliche Investoren seit Jahren von EU-Agrarsubventionen profitieren und zu den größten Subventionsempfängern gehören.

„Wir Bäuerinnen und Bauern können nicht mit außerlandwirtschaftlichen Investoren konkurrieren“, erklärt Reiko Wöllert, stellvertretender Bundesvorsitzender der AbL und Bauer in Thüringen. „Diese Konzerne erwirtschaften ihr Geld nicht in der Landwirtschaft und können beliebig hohe Preise für Betriebsmittel, Agrarland und Höfe zahlen. Missbräuchliche Zahlungen an Nicht-Landwirte müssen deshalb verhindert werden. Das sieht auch die GAP-Strategieplan-Verordnung der EU vor, Deutschland setzt dies augenscheinlich aber nicht konsequent um. Gerade in Zeiten knapper Haushaltskassen wenden wir uns mit Bitte um Prüfung an den Bundesrechnungshof“, so Wöllert.

Die GAP-Strategieplan-Verordnung ist die rechtliche Grundlage für die EU-Agrarzahlungen. Laut dieser sollen nur „aktive Landwirte“ diese Zahlungen erhalten. Dennoch kaufen nicht-landwirtschaftliche Investoren wie Deutsche Wohnen, Aldi, Steinhoff oder die Zech-Gruppe seit Jahren Agrarland mittels Shares Deals.

Der Kauf der Deutschen Agrar-Holding durch die australische Investmentfirma Igneo und Käufe des Staatsfonds ADQ der Vereinigten Arabischen Emirate von rumänischen und spanischen Landwirtschaftsbetrieben sind Beispiele für außereuropäische Investments. Über die Tochterfirmen erhalten diese Fonds Zugang zur EU-Agrarförderung.

„Die EU befindet sich in schwierigen Haushaltsverhandlungen für 2028 und für die Landwirtschaft sind massive Kürzungen angekündigt. Das wird viele landwirtschaftliche Betriebe empfindlich treffen. Wir befürchten, dass hierdurch noch mehr Höfe aufgeben werden und das Höfesterben zunimmt.  Umso entscheidender ist es, dass die verbleibenden Fördermittel gezielt bei denjenigen ankommen, für die sie bestimmt sind: bei den Landwirtinnen und Landwirten“, sagt. Reiko Wöllert

Ähnlich äußert sich auch Morgan Ody, Mitglied des ECVC-Koordinierungsausschusses und Landwirt in der Bretagne/Frankreich: „Die Regeln zum Haushalt und zur GAP nach 2028 werden derzeit verhandelt. Wir hören, dass massive Kürzungen der Agrarausgaben auf dem Tisch liegen und es keine Ambitionen gibt, faire Preise festzulegen. Die Gefahr, dass noch mehr landwirtschaftliche Betriebe zur Aufgabe gezwungen werden, ist real. Die GAP muss dafür sorgen, dass Landwirte ein angemessenes Einkommen erzielen.“