AbL: Die kommende GAP muss gerechter und ökologischer werden – Verordnungen anpassen!

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) fordert Ministerin Klöckner und das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) zu Änderungen in den kürzlich vorgelegten Verordnungsentwürfen zur kommenden Förderperiode der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP) auf. In ihrer schriftlichen Stellungnahme und auf der in der letzten Woche erfolgten Verbändeanhörung fordert die AbL im Kern:
1. Mehr Gerechtigkeit bei der Mittelvergabe durch eine wirksame Definition des „aktiven Landwirts“.
2. Ein ansteigendes Budget für die Öko-Regelungen ausgehend von mindestens 25 Prozent.
3. Prämienhöhen in den Öko-Regelungen mit denen Bäuerinnen und Bauern Geld verdienen.
4. Eine zusätzliche Öko-Regelung für Milchvieh auf der Weide.
5. Eine zielgerichtete Junglandwirt:innenförderung anhand einer Niederlassungsprämie. Bereits Ende September hatte die AbL Ausgestaltungsvorschläge zu den GAP-Verordnungen der Öko-Regelungen, den GLÖZ-Standards, den gekoppelten Zahlungen und den Definitionen der „landwirtschaftlichen Tätigkeit“ sowie des „aktiven Landwirtes“ vorgelegt. Nach Ansicht von Phillip Brändle, AbL-Referent für Agrarpolitik, werden zentrale Ziele der GAP mit den jetzt vorglegten Verordnungsentwürfen nicht erreicht.
„Ich kann nicht erkennen, dass die Ziele der GAP bezüglich Ökologie, sozialer Gerechtigkeit und Tierwohl mit diesen Verordnungen erreicht werden. Der Unwille des BMEL, dafür zu sorgen, dass außerlandwirtschaftliche Investoren und Gutverdiener nicht uneingeschränkt Fördermittel kassieren, ist inakzeptabel und nicht zu begründen. Die Prämienhöhen der Öko-Regelungen werden den Leistungen sowie der wirtschaftlichen Situation vieler Bäuerinnen und Bauern nicht gerecht und die zusätzliche Öko-Regelung für Weidehaltung von Milchkühen fehlt nach wie vor", so Brändle. Laut BMEL sollen die GAP Verordnungen am 3. Nov. 2021 das Bundeskabinett und am 26. Nov. den Bundesrat passieren. Bis zum 31. Dez. 2021 muss die Bundesregierung ihren Strategieplan zur nationalen Ausgestaltung der kommenden Förderperiode der GAP, samt Verordnungen, bei der europäischen Kommission (KOM) einreichen. Angesichts der enormen Tragweite der vorgelegten Verordnungen für die kommende Bundesregierung und für die Bäuerinnen und Bauern hält es die AbL in ihrer Stellungnahme für angemessen, in Abstimmung mit der Europäischen Kommission einen Weg zu finden, die Verordnungen erst nach der Vereidigung einer neuen Bundesregierung final zu beschließen, um eine Einbindung der neuen Bundesregierung sicherzustellen.