In Notwehr den Wolf töten

Wölfe, die ein Weidetier von besonderem materiellen oder ideellen Wert angreifen, dürfen als letzte Möglichkeit in Notwehr getötet werden. Das meldet der Bauernbund Brandenburg als Ergebnis eines von ihm bei der Kanzlei Kubicki & Schöler in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens. "Wer zum Beispiel ein wertvolles Zuchttier verteidigt, geht nach unserer Rechtsauffassung straffrei aus", sagte Bauernbund-Geschäftsführer Reinhard Jung auf einer Pressekonferenz in Leibsch im Spreewald und kündigte an, dass der Bauernbund den ersten Landwirt oder Jäger, der deswegen angeklagt werden sollte, die Prozesskosten bezahlen wird. Die Verteidigung in diesem Fall würde der renommierte Strafrechtler Wolfgang Kubicki, seines Zeichens auch FDP-Bundestagsabgeordneter, übernehmen, der in Leibsch für eine sorgfältige Abwägung plädierte: "Der Schutz für den Wolf hat einen sehr hohen Stellenwert und rechtfertigt keine Notwehr bei Tieren, die leicht zu ersetzen sind. Anderes gilt jedoch für Tiere von besonderem Wert." In der Praxis dürfte sich dieser Wert vor allem auf Einzeltiere von Landwirten beziehen, die ihre Nachzucht nach begründeten betriebsspezifischen Kriterien auswählen und selbst aufziehen. "Wird ein solches Tier angegriffen, reagiert der Wolf nicht auf Schüsse in die Luft und kann die Notwehr von einer weiteren Person bezeugt werden, muss der Tierhalter nicht mehr tatenlos zusehen, wie sein Eigentum vom Wolf gerissen wird", argumentiert Frank Michelchen, Biobauer aus Leibsch und Wolfsbeauftragter des Bauernbundes, der bereits drei Kälber verloren und deshalb inzwischen seinen Jagdschein gemacht hat: "Diese rechtliche Klarheit hätten wir uns eigentlich von der Wolfsverordnung der Landesregierung gewünscht. Aber wir sind auch bereit, sie in einem Musterprozess zu erstreiten." Dabei macht Kubicki deutlich:“ Die Notwehr muss gut belegt sein. Ich würde es nicht darauf anlegen. Ich kann nur dringend davor warnen, jetzt Wölfe zu schießen. Darauf stehen bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe, plus Schadenersatz für den getöteten Wolf.“ Das Rechtsgutachten ist veröffentlicht auf der vom Bauernbund Brandenburg betriebenen Seite www. wolfsfreiezone.de. Unabhängig von dem persönlichen Recht auf Notwehr bleibt der Bauernbund bei seiner politischen Forderung, den strengen Schutz des längst nicht mehr vom Aussterben bedrohten Wolfes auf europäischer Ebene zu lockern und ihn ins deutsche Jagdrecht aufzunehmen mit Jagdzeiten und Abschussquoten. Eine Aufnahme in das Jagdrecht hatte kürzlich auch der Deutsche Jagdverband (DJV) vorgeschlagen und sich damit unter anderem die scharfe Kritik des Deutschen Tierschutzbundes eingehandelt. „Die Jäger verfolgen mit ihrer Forderung letztlich ganz eigene Interessen: In ihren Revieren wollen sie die Oberhand behalten und bei Entscheidungen im Umgang mit dem Wolf eine zentrale Rolle einnehmen. Dies zieht sich wie ein roter Faden durch das gesamte Positionspapier des DJV“, erklärt James Brückner, Leiter des Referats für Artenschutz beim Deutschen Tierschutzbund. „Der Vorstoß ist nichts weiter als der Versuch, aus der kontroversen Debatte Kapital zu schlagen. Bedauerlicherweise schreckt man von Seiten des DJV auch nicht davor zurück, fragwürdige Thesen wie die angeblich unzureichende Transparenz im Umgang mit Monitoring-Daten und genetischen Analysen oder den Erhaltungszustand der Wolfspopulation aufzugreifen. Ein sachlicher Beitrag zur Diskussion sieht anders aus.“ Unabhängig von der Ablehnung der DJV-Forderungen sieht auch der Deutsche Tierschutzbund noch großen Handlungsbedarf in Sachen Wolfsmanagement. Im Mittelpunkt stehen dabei Prävention und Kompensation von Wolfsübergriffen auf landwirtschaftlich gehaltene Tiere, die eine zentrale Aufgabe des Managements einnehmen müssen. Nur so können die Interessen des Tier- und Artenschutzes und der Weidetierhaltung gleichberechtigt gewahrt werden. Tierhalter müssen unbürokratisch und zeitnah für Tierverluste entschädigt und in ihren Bemühungen zum Herdenschutz unterstützt werden. Hier besteht in mehreren Bundesländern dringender Handlungsbedarf. Die Tierschützer kritisieren in diesem Zusammenhang auch, dass der Koalitionsvertrag vorsieht, den Schutzstatus des Wolfs zu überprüfen – obwohl die EU-Kommission diesen bereits 2017 bestätigt hatte – und eine Bestandsreduktion der Wolfspopulation herbeizuführen. „Die Formulierung lenkt vielmehr von der bisherigen Untätigkeit des Bundes und vieler Bundesländer ab, geeignete Herdenschutzmaßnahmen einzuführen und Tierhalter sinnvoll zu unterstützen“, sagt Brückner. „Eine Bejagung von Wölfen führt dagegen weder zu einer größeren Scheu der Wölfe vor dem Menschen, noch bietet diese Schutz für landwirtschaftlich gehaltene Tiere.“ Und wenn sich ein Wolf doch „auffällig“ verhält, es etwa zu einer großen Anzahl von Rissen oder einer Gefährdung des Menschen kommt, sind bereits jetzt „letale Entnahmen“, also Abschüsse möglich – auch ohne, dass der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen oder sein Schutzstatus angepasst werden muss. Wie der TSchB so lehnt auch der Bayrische Jagdverband (BJV), im Gegensatz zum DJV, die Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz ab. „Wird im Einzelfall der Abschuss einzelner Tiere notwendig, so ist dies auch ohne die Übernahme ins Jagdrecht möglich“, heißt es dort.
21.05.2018
Von: FebL/PM

Mahnwachen des Bauernbund Brandenburg zum Schutz von Weidetieren gegen den Wolf. Foto: www.wolfsfreiezone.de