Bundesregierung beim Wolf zum Handeln aufgefordert

Die mit der wachsenden Wolfspopulation einhergehenden Konflikte durch ein überlegtes und nachhaltiges Management auf ein verträgliches Maß zu minimieren und dabei die naturschutzfachlichen, wirtschaftlichen und landwirtschaftlichen Interessen wie den Schutz von Weidetieren zu berücksichtigen, das ist das Ziel eines im Bundestag eingebrachten Antrages der Koalitionsfraktionen von CDU, CSU und SPD. Darin fordern die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem dazu auf, die Arbeit der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) über den Herbst 2018 hinaus fortzuführen. Darüber hinaus soll geprüft werden, wie die ökologischen Leistungen der Wanderschäferei besser unterstützt werden können. Außerdem soll die Europäische Kommission aufgefordert werden, den Schutzstatus des Wolfes in Abhängigkeit von seinem Erhaltungszustand zu überprüfen, um Bestandsreduktion zu ermöglichen. „Für die weitere Wiederbesiedlung durch den Wolf ist eine ausreichend große Akzeptanz der Bevölkerung in Deutschland unabdingbar“, heißt es in dem Antrag. Dies gelte auch und vor allem für die besonders betroffene Gruppe der Nutztierhalter. „Sie haben durch die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland zusätzliche Kosten zu tragen. Diese Kosten beeinträchtigen z.T. die Wirtschaftlichkeit ihrer Tätigkeit. Dazu gehören beispielweise Kosten für geeignete Schutzmaßnahmen für Weidetiere und Gatterwild einschließlich eines deutlich erhöhten Arbeitsaufwandes sowie vom Wolf verursachte unmittelbare Schäden wie z.B. verletzte Tiere und Verlammungen, aber auch mittelbare Schäden, wenn die Tiere nicht mehr trächtig werden. Die Finanzierung liegt bei den Ländern; bei Rissschäden stellen sie die Rissgutachter und entschädigen anhand eindeutiger Belege“, so der Antrag. Es gelte daher, die Konflikte, die sich durch die Rückkehr der Wölfe, insbesondere mit der Weidetierhaltung ergeben, möglichst klein zu halten bzw. möglichst zu vermeiden. Die Weidetierhaltung sei aus ökologischen, kulturellen und sozialen Gründen sowie zum Erhalt der Artenvielfalt und Kulturlandschaft unabdingbar. Schafe und Ziegen leisteten auch bei der Beweidung von Hochwasserschutzdeichen einen wichtigen Beitrag zum Hochwasserschutz. Darüber hinaus trage die Zucht von alten und seltenen Schaf-, Ziegen- und Rinderrassen, hauptsächlich durch Hobbyhalter, zum Erhalt der Biodiversität bei Nutztierrassen bei. Mittlerweile gibt es Empfehlungen (u.a. BfN, DBBW, Managementplan Sachsen, Wolfsverordnung Brandenburg) zu Herdenschutzmaßnahmen (empfohlener Standard – mindestens 120 cm hoher untergrabungssicherer und Strom führender Zaun), die auf einer breiten Wissensgrundlage aus nationalen und internationalen Erfahrungen basieren, stellen die Abgeordneten in ihrem Antrag fest. Ein hundertprozentiger Herdenschutz sei trotz der Anwendung der empfohlenen Herdenschutzmaßnahmen aber nicht erreichbar. „Die Weidetierhaltung ist in Wolfsgebieten mit erheblichen Mehraufwand an Zeit, Arbeit und Material verbunden. Einzelne Unternehmen, insbesondere der Wanderschäfereien, kommen in einer ohnehin schwierigen betriebswirtschaftlichen Situation an ihre Grenzen“, heißt es im Antrag. Konkret wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert eine bessere Unterstützung für die Wanderschäferei und die Bereitstellung weiterer Finanzmittel für Präventionsmaßnahmen und Schadensausgleichszahlungen zu prüfen sowie „mit den Ländern und der Wissenschaft einen geeigneten Kriterien- und Maßnahmenkatalog für die Entnahme solcher Wölfe zu entwickeln, die Weidezäune überwunden haben oder für den Menschen gefährlich werden“.
27.06.2018
Von: FebL

Auch Schafe müssen vor dem Wolf geschützt werden. Foto: FebL