Grünes Licht für Wolfsjagd als Managementmaßnahme

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hat sich laut einer Mitteilung des Deutschen Jagdverbandes (DJV) für die Genehmigung der Wolfsjagd in Ausnahmefällen ausgesprochen. Konkret geht es in dem Verfahren laut DJV um die Frage, unter welchen Bedingungen Finnland von den strengen Schutzbestimmungen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) abweichen darf, um eine Jagd auf Wölfe nach Artikel 16 zuzulassen. Die Stellungnahme des Generalanwalts sei zwar nicht bindend, werde jedoch normalerweise vom Gerichtshof befolgt. Das Urteil wird in der zweiten Hälfte dieses Jahres erwartet. Finnland habe unter anderem geltend gemacht, dass es Ziel der geplanten Ausnahmeregelung sei, Wilderei einzudämmen, Hunde zu schützen und das allgemeine Sicherheitsgefühl der Menschen in Wolfsgebieten zu verbessern. Aus den Schlussanträgen des Generalanwalts gehe hervor, dass diese Ziele zur Gewährung von Ausnahmeregelungen herangezogen werden können. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt diese Weichenstellung, sagte DJV-Präsident Hartwig Fischer: „Mitgliedstaaten hätten damit die Möglichkeit, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Erfordernissen sowie regionalen und lokalen Besonderheiten Rechnung zu tragen“. Der Generalanwalt bestätigt mit seiner Stellungnahme nach Ansicht des DJV eine frühere Entscheidung des Gerichtshofs, wonach Ausnahmegenehmigungen auch für Arten in einem ungünstigen Erhaltungszustand möglich sind, wenn hinreichend nachgewiesen ist, dass Ausnahmen den ungünstigen Erhaltungszustand dieser Populationen nicht verschlechtern oder das Erreichen des günstigen Erhaltungszustands nicht verhindern. In Deutschland hat der Wolf laut DJV eine Zuwachsrate von 36 Prozent jährlich. Im Frühjahr wird die nächste Generation geboren, sodass bald 1.300 Tiere hierzulande leben. Gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) hat der DJV kürzlich einen Managementplan vorgestellt. Demnach soll es künftig Wolfsausschlussareale in Deutschland geben: In alpinen Regionen, entlang von Deichen oder in urbanen Gebieten sollen keine Wolfsrudel geduldet werden. Nach der Stellungnahme des Generalanwalts wären die im AFN-Managementplan vorgeschlagenen Maßnahmen grundsätzlich zulässig. Schaf- und Weidetierhalter, die Landesbauernverbände aus Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen sowie das Aktionsbündnis Aktives Wolfsmanagement haben mit einer Protestaktion im Rahmen der Umweltministerkonferenz (UMK) in Hamburg ihre Enttäuschung darüber ausgedrückt, dass bisher kein aktives Wolfsmanagement auf den Weg gebracht wurde. Diese Forderung enthält ein Positionspapier, dass in Hamburg überreicht wurde. Die Verbände fordern endlich ein echtes Wolfsmanagement inklusive Bestandsregulierung auf Bundesebene. Zum aktiven Wolfsmanagement zählt neben dem Abschuss zur Regulierung der weiter anwachsenden Wolfspopulation ein intensives Wolfsmonitoring inklusive Besenderung. Anhand wissenschaftlicher Kriterien sollen Wolfshabitate festgelegt werden: Wann ist eine Koexistenz mit der ländlichen Bevölkerung möglich, wo sind wolfsfreie Gebiete für eine Offenlandschaft notwendig? Weniger Bürokratie zum Erhalt der Ausgleichszahlungen für Nutztierverluste sowie die Verbesserung der Förderbedingungen für Schutzzäune für Weidetiere sind weitere Forderungen. Die UMK ist laut Beschlussprotokoll ihres Treffens „der Auffassung, dass die Weidetierhaltung aus Gründen der Landschafts- und Deichpflege, des Biodiversitätserhalts und des Tierschutzes unbedingt schützenswert ist und ihr Erhalt sichergestellt werden muss“. Ferner wird der Bund gebeten, „zur grundsätzlichen Verbesserung der wirtschaftlichen Lage von Weidetierhalterinnen und -haltern und für den im Zusammenhang mit der Wolfsprävention in der Weidetierhaltung entstehenden investiven und laufenden Mehraufwand finanzielle Mittel bereit zu stellen“. Und abschließend bittet die UMK das Vorsitzland Hamburg, die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu Wolfsfragen wieder einzuberufen und bis zur nächsten Umweltministerkonferenz zum Stand ihrer Beratungen zu berichten“.
10.05.2019
Von: FebL/PM

Der Managementplan des Aktionsbündnis Forum Natur, dem unter anderem der Deutsche Bauernverband, Die Waldeigentümer, der Weinbauverband und der Deutsche Jagdverband angehören.