Einsatz von Herdenschutzhunden

Ein Bündnis aus neun Landwirtschafts-, Natur- und Tierschutzverbänden, darunter der Deutsche Tierschutzbund, der Bundesverband der Berufsschäfer und die Arbeitsgemeinschaft Herdenschutzhunde, hat einen Entwurf zur Reform der Tierschutz-Hundeverordnung vorgelgt. Die Verbände wollen den Einsatz von Herdenschutzhunden rechtssicher machen, ohne das Wohl der Hunde zu gefährden. „In den deutschen Wolfsgebieten sind Herdenschutzhunde angesichts der Rückkehr des Wolfes für viele Betriebe unersetzlich geworden, weshalb ihr Einsatz rechtssicher möglich sein muss“, so die Verbände. Obwohl Herdenschutzhunde bewährte „Mitarbeiter“ vieler Schäferinnen und Schäfer sind, werde ihr Einsatz durch das geltende Tierschutzrecht unnötig behindert. Es schreibt selbst auf Naturschutzflächen teure Schutzhütten vor, die von den Hunden oft nicht genutzt werden. Auch die Haltung der Hunde hinter Stromzäunen ist verboten, obwohl sie den Herdentieren zusätzlichen Schutz bieten, gerade vor Wölfen. Der Bundestag hat die Bundesregierung am 28. Juni zur Anpassung der Tierschutz-Hundeverordnung aufgefordert. Die Verbände machen dafür gemeinsame Vorschläge: Anstelle des Hüttenzwangs soll vorgeschrieben werden, dass Herdenschutzhunde ausreichend Möglichkeiten des Witterungsschutzes vorfinden müssen, beispielsweise durch Büsche, Bäume oder andere Unterstände. Auch die Haltung hinter stromführenden Zäunen soll während ihrer „Arbeitszeit“ erlaubt werden. Allerdings nur, sofern die Tiere genug Raum haben, um Abstand zu den Einfriedungen halten zu können. Im Einsatz auf weitläufigen Weiden ist dies gut möglich. Die Anbindehaltung soll dagegen für Herdenschutzhunde verboten werden. Ausgebildete Herdenschutzhunde schützen ihre Herde, auch gegen Wölfe. Sie sind nach Ansicht des Bündnisses aber nicht für jeden Betrieb und jede Fläche geeignet. Herdenschutzhunde werden seit Generationen darauf gezüchtet, selbständig mit Nutztieren in der Natur zu leben. Sie sind unabhängige und robuste Individuen. Mit Kälte etwa kommen sie gut zurecht, indem sie sich gegenseitig oder in der Herde wärmen. Ihre Haltungsansprüche lassen sich nicht direkt mit denen von Hunden in Privathaushalten vergleichen. Jeder Herdenschutzhund kostet einen Weidetierhalter nach Angabe der Verbände etwa 2.500 Euro im Jahr. Dazu kommen Aufwendungen für die Anschaffung und den Unterhalt von wolfsabweisenden Zäunen. Die ertragsschwache und ökologisch bedeutsame Weidetierhaltung kann und sollte diese Kosten nach Ansicht der Verbände nicht alleine tragen. Neben vollkostendeckenden Beihilfen zum Herdenschutz fordern sie daher schon länger gemeinsam den unkomplizierten Ausgleich von Tierverlusten bei Wolfsübergriffen auf geschützte Weidetiere und einheitliche Regelungen zum Umgang mit auffälligen Wölfen. Auch ein Kompetenzzentrum Herdenschutz werde dringend benötigt, um die Entwicklung von Praxis und Technik voranzubringen. Folgende Verbände haben sich an dem Entwurf beteiligt: Bundesverband Berufsschäfer (BVBS), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Deutscher Grünlandverband (DGV), Deutscher Tierschutzbund (DTSchB), International Fund for Animal Welfare (IFAW), Naturschutzbund Deutschland (NABU), Vereinigung der Freizeitreiter – und Fahrer in Deutschland (VFD), Arbeitsgemeinschaft Herdenschutzhunde (AGHSH), WWF Deutschland
12.07.2018
Von: FebL/TSchB

Verbände fordern vollkostendeckende Beihilfen für den Herdenschutz. Foto: Arbeitsgemeinschaft Herdenschutzhunde