Anlässlich der heute vom Bundeskartellamt veröffentlichten Liste von Großhändlern von Pflanzenschutzmittel, gegen die wegen wettbewerbswidriger Abstimmung von Preislisten, Rabatten und Einzelpreisen Bußgelder verhängt wurden, ruft die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) alle Bauern, die Pflanzenschutzmittel bei den Kartell-Mitgliedern gekauft haben, auf, ihre Schadensersatzansprüche gegenüber diesen Unternehmen geltend zu machen. Die AbL ist im Gespräch mit einer Kanzlei, um die Bauern hierbei rechtlich zu unterstützen. Martin Schulz, AbL-Bundesvorsitzender, sagt: "Diese Größen des genossenschaftlichen und gewerblichen Agrarhandels…