Mit einer Resolution fordern führende Unternehmen des europäischen Lebensmitteleinzelhandels, dass auch neue GVO (gentechnisch veränderte Organismen) nach der bestehende EU-Gentechnik-Gesetzgebung zu regulieren seien, zentrale Säulen müssten das Vorsorgeprinzip und Transparenz sein, so die Hauptforderungen der Einzelhändler. Damit beziehen sich die Unterzeichner*innen auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom Juli 2018, der klargestellt hatte, dass alle Produkte, die aus den neuen Gentechnik-Verfahren wie CRISPR/Cas als GVO eingestuft werden müssen, genauso wie die bisherigen GVO. Zu den Erstzeichnenden der Einzelhandels-Resolution…