Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 25. März 2021 die Klimaklage von zehn Familien, People’s Climate Case genannt, aus der EU, Kenia und Fidschi sowie eines samischen Jugendverbands auf den Schutz ihrer durch die Klimakrise bedrohten Grundrechte ohne inhaltliche Prüfung als unzulässig abgewiesen. Die Klagenden, wie zum Beispiel Familie Recktenwald von der Insel Langeoog, und ihre Unterstützer zeigen sich vom Urteil enttäuscht, nennen das Verhalten des Gerichts „mutlos“ und das Urteil einen „Skandal“.
In dem vor dem EuGH geführten Verfahren hatten die Klägerinnen und Kläger eine ausreichend ambitionierte Verschärfung der Klimaziele für 2030 und…