Europäischer Gerichtshof verweigert Grundrechtsschutz für Betroffene der Klimakrise

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 25. März 2021 die Klimaklage von zehn Familien, People’s Climate Case genannt, aus der EU, Kenia und Fidschi sowie eines samischen Jugendverbands auf den Schutz ihrer durch die Klimakrise bedrohten Grundrechte ohne inhaltliche Prüfung als unzulässig abgewiesen. Die Klagenden, wie zum Beispiel Familie Recktenwald von der Insel Langeoog, und ihre Unterstützer zeigen sich vom Urteil enttäuscht, nennen das Verhalten des Gerichts „mutlos“ und das Urteil einen „Skandal“. In dem vor dem EuGH geführten Verfahren hatten die Klägerinnen und Kläger eine ausreichend ambitionierte Verschärfung der Klimaziele für 2030 und ein wissenschaftsbasiertes Vorgehen dabei gefordert, da sie ihre Grundrechte durch die unzureichenden Klimaziele der EU bedroht sehen. Prof. Gerd Winter, einer der Rechtsvertreter der Klägerfamilien, kommentiert: „Der EuGH entzieht sich mutlos seiner Verantwortung für den Klimaschutz. Obwohl er Hüter der Grundrechte ist, weigert er sich, die Vorgaben der EU für die Reduktion von Treibhausgasemissionen an ihnen zu messen. Dies begründet er damit, dass die Kläger nicht individuell betroffen seien – eine angesichts der tatsächlichen Notsituationen, in denen diese sich befinden, schmerzende Gleichgültigkeit. Aus Angst vor einer Klageflut nimmt er dabei den Widerspruch in Kauf, dass den Betroffenen umso weniger Rechtsschutz gewährt wird, je dramatischer der Klimawandel ist und je mehr Menschen dementsprechend in ihrer Gesundheit und beruflichen Existenz geschädigt werden.“ Auch die Klägerin Maike Recktenwald von der Insel Langeoog ist enttäuscht über das Urteil: „Die EU verwehrt uns den Schutz unserer Rechte. Wir haben gemeinsam mit unseren Mit-Klägern gezeigt, wie sehr die Klimakrise unsere Grundrechte schon jetzt bedroht. Auf Langeoog nehmen Sturmfluten zu, aufwändige Küstenschutzmaßnahmen müssen immer öfter durchgeführt werden. Es geht um unseren Lebensraum und die Zukunft unserer Kinder. Wir hatten auf den Schutz durch die EU vertraut, doch der bleibt uns verwehrt.“ Dorothea Sick-Thies, die mit ihrer Organisation Protect the Planet die Kläger*innen unterstützt hat, erklärt: „Es ist ein Skandal für das Rechtsempfinden, dass die existenziellen Probleme der Klagenden vor Gericht kein Gehör bekommen. Betroffene wie die Familie Guyo in Kenia fürchten um ihr Überleben und ihre Grundrechte werden durch unser Handeln und die Untätigkeit der Politik und dieses Urteil bedroht.“ Kläger von der Insel Langeoog vor dem Bundesverfassungsgericht
Das rechtliche Verfahren des People’s Climate Case auf EU-Ebene ist damit beendet, doch Familie Recktenwald auf Langeoog gibt nicht auf. Ihr Sohn Lüke hat bereits im Februar gemeinsam mit weiteren Jugendlichen eine Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesklimaschutzgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Denn das darin verankerte deutsche Klimaziel setzt die für den Schutz der Grundrechte unzureichenden europäischen Klimaschutzvorgaben, die Gegenstand des People’s Climate Case waren, auf nationaler Ebene um und damit aus Sicht der Kläger*innen eine grundrechtswidrige Klimapolitik fort. Im Gegensatz zum EuGH hat überdies der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kürzlich einer anderen Klimaklage von sechs jungen Portugiesen aufgrund der "Bedeutung und Dringlichkeit der aufgeworfenen Fragen" Vorrang eingeräumt. Germanwatch hat gemeinsam mit Fridays for Future beantragt, diese Klage als Streithelfer zu unterstützen.
27.03.2021
Von: xb

Die Klägerinnen und Kläger des People’s Climate Case mit ihren Unterstützern - links oben Familie Recktenwald und rechts unten Familie Guyo aus Kenia. Fotos: CAN Europe/N. Rodrigo Sabio/privat