„Zukunft der Weidehaltung hängt nicht am Wolf alleine“

Der Deutsche Bundestag hat die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht beschlossen. Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD folgte das Parlament einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) hatte bereits im Vorfeld der Entscheidung die Möglichkeit einer Entnahme von Wölfen begrüßt, jedoch auch darauf hingewiesen, dass die geplanten Gesetzesänderungen bei weitem nicht ausreichen, um dem eigentlichen Ziel der Bundesregierung - einer Stärkung der Weidehaltung - ausreichend Rechnung zu tragen.

Im Kern können zukünftig Wölfe in Gebieten mit einem günstigen Erhaltungszustand, unter der Voraussetzung, dass entsprechende Managementpläne in den Bundesländern vorliegen, ohne vorherige Genehmigung entnommen werden. Die Gesetzesänderungen zielen vor allem darauf ab, Weidetiere stärker vor Wolfsrissen und deren Folgen schützen zu können als bisher, so die AbL.

In einem gemeinsamen Entschließungsantrag von CDU/CSU und SPD wird zudem die große Verantwortung der Bundesländer bezüglich einer sachgerechten Umsetzung betont. Die Regierungsfraktionen heben überdies den hohen Wert von Weidetieren für Kulturlandschaften, Arten- und Tierschutz hervor und geben das Ziel aus, die bestehende Förderung der Weidehaltung fortzuführen und auszubauen.

Die AbL sieht die Entnahme von Wölfen, von denen Übergriffe auf Weidetiere ausgegangen sind, als eine wichtige Voraussetzung, um weiterhin Weidehaltung betreiben zu können. Dabei ist es entscheidend, dass sich das geplante Wolfsmanagement auf die Entnahme dieser problematischen Wölfe konzentriert, während Rudel, die keine Übergriffe auf Nutztiere zeigen, geschont werden müssen. Außerdem ist wichtig, dass die bestehende finanzielle Unterstützung des Herdenschutzes nicht verringert wird.

Kirsten Wosnitza, AbL Milchbäuerin und Weidetierhalterin aus Schleswig-Holstein, hat bereits im Vorfeld der Entscheidung erklärt, dass der Bundestag mit dem Beschluss für ein solches Gesetz „einen kleinen Beitrag“ dazu leisten könne, dass Schafe, Ziegen und Kühe auf der Weide zukünftig besser vor dem Wolf geschützt werden können als bisher. „Damit auf unseren Weiden beim Wolfsschutz wirklich Verbesserungen eintreten, wird es aber auch zukünftig stark auf die Bundesländer ankommen. Sie müssen Managementpläne erstellen, die eine schnelle und unkomplizierte Entnahme von Problemwölfen rechtssicher ermöglichen. Klar ist aber auch, die Zukunft der Weidehaltung hängt nicht am Wolf alleine. Die Schaffung zusätzlicher wirtschaftlicher Perspektiven durch die Förderung und am Markt ist für eine Sicherung der Weidetierhaltung essenziell. Die vom Deutschen Bundestag für dieses Jahr beschlossene Einführung einer zusätzlichen bundesweiten Weideprämie für Milchkühe innerhalb der Öko-Regelungen der GAP ist hierfür ein guter Schritt dem weitere folgen müssen. Dazu gehört auch der Ausbau der bereits bestehenden Förderung von Betrieben, die ihr Einkommen durch die Weidehaltung von Schafen, Ziegen, Rindern und anderen Weidetieren erwirtschaften und nicht deren Streichung“ so Wosnitza.