Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten verschoben

„Angesichts des neuartigen Charakters der EU-Verordnung über Entwaldung, des eng gesteckten Zeitplans und der Vielfalt der beteiligten internationalen Interessenträger ist die Kommission der Auffassung, dass eine zusätzliche Frist von 12 Monaten für die Einführung des Systems eine ausgewogene Lösung darstellt, um die Marktteilnehmer weltweit dabei zu unterstützen, eine reibungslose Umsetzung von Anfang an sicherzustellen.“ Das teilt die EU-Kommission mit und löst mit diesem späteren Start der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) unterschiedliche Reaktionen aus. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und der grüne EU-Abgeordnete Martin Häusling begrüßen den befristeten Aufschub, wollen an den Inhalten des Verordnungstextes aber nichts ändern. Auch der Bauernverband und die Waldeigentümer begrüßen die Verschiebung und fordern jedoch eine „gründliche Überarbeitung“ der Verordnung. Scharfe Kritik an der Verschiebung kommt vom WWF.

Mit der Verkündung des Aufschubs teilt die Kommission ferner mit, dass der Verlängerungsvorschlag in keiner Weise die Ziele oder den Inhalt der Verordnung infrage stellt, auf die sich die beiden gesetzgebenden Organe der EU, das EU-Parlament und der Rat, „2023 mit überwältigender Mehrheit“ geeinigt hätten.

Ja zur Verschiebung, Nein zu inhaltlichen Änderungen

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir begrüßt die Verschiebung. „Aufgrund der Verzögerungen bei wichtigen Umsetzungselementen auf EU-Ebene hatte ich - und die ganze Bundesregierung - bereits im August eine sechsmonatige Verschiebung des Anwendungsstarts gefordert“, so der Minister. Europäische Unternehmen, Mitgliedstaaten und Produktionsländer hätten nun angemessen Zeit, sich auf den Start der Verordnung vorzubereiten. Die Inhalte der Verordnung müssten jedoch unangetastet bleiben. Ähnlich sieht es Martin Häusling: „Der vorgeschlagene befristete Aufschub des Inkrafttretens der EUDR ist angesichts der bis heute fehlenden Unterlagen zur bürokratiearmen Umsetzung eine vernünftige Entscheidung zugunsten der Akteure entlang der betroffenen Lieferketten. Wichtig ist dabei, dass sich inhaltlich am bisherigen Verordnungstext nichts ändert, die Verordnung also auf keinen Fall aufgeschnürt wird. Bis heute liegen die dringend benötigten Guidance-Dokumente nicht vor; die Sorgen der Unternehmen, insbesondere der Land- und Forstwirtschaft sind daher verständlich. Denn die unklaren Bedingungen beim vorgesehenen Inkrafttreten zum Jahresende 2024 hätten deren Marktstellung gefährdet. Die Verschiebung muss nun dringend genutzt werden, um alle Akteure für die zielsichere Umsetzung startklar zu machen. Denn an den Zielen der EUDR und der Notwendigkeit ihrer zügigen Umsetzung gibt es keinen Zweifel. Die weltweite Entwaldung und Waldschädigung sind wichtige Treiber für den Klimawandel und den Verlust der biologischen Vielfalt – die beiden größten Umweltherausforderungen unserer Zeit“, so Häusling.

DBV und AGDW fordern gründliche Überarbeitung

Der Bauernverband (DBV) begrüßt die Verschiebung, mahnt jedoch eine Überarbeitung der Inhalte an. „Deutschland hat nachweislich kein Entwaldungsproblem. Im Gegenteil: die Waldfläche hat in den zurückliegenden Jahren zugenommen. Trotzdem soll den heimischen Erzeugern von Holz, Rindfleisch oder Soja eine bürokratische Prozedur mit separater Registrierung und ausufernder Dokumentation aufgedrückt werden“, erklärt DBV-Präsident Joachim Rukwied.

Mit der EUDR wolle die EU vor dem Hintergrund von Raubbau und Brandrodung für einen besseren Waldschutz sorgen – den es hierzulande gesetzlich verankert und durch Grundsätze der Nachhaltigkeit und Zertifizierung jedoch längst gebe.

Ähnlich äußert sich auch der „AGDW – Die Waldeigentümer“ und lobt auch den Minister. „Wir begrüßen die heute von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Verschiebung der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR). Wir danken neben vielen weiteren Unterstützern einer Verschiebung Minister Cem Özdemir für seinen Einsatz und vor allem Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen für die Entscheidung. Die Verschiebung der EUDR kann aber nur der erste Schritt sein. Die Zeit muss nun für eine gründliche Überarbeitung der Verordnung genutzt werden. Denn nach wie vor sind zentrale Fragen für die Waldbesitzer nicht geklärt“, erklärt Prof. Andreas Bitter, Präsident der AGDW.

Deutschland habe auch nach Auffassung der Bundesregierung kein Entwaldungsproblem. In der EUDR müsse daher ein zweistufiges Verfahren verankert werden. „Liegt in einem Land nachweislich keine Entwaldung vor, so ist auf ein betriebsindividuelles Verfahren zu verzichten. Was wir nicht brauchen, ist unnötige Bürokratie, die die Bewirtschaftung unserer Wälder erschwert und nachhaltig erzeugte regionale Holzprodukte aus dem Markt drängt. Genau das aber würde die Umsetzung der EUDR in ihrer heutigen Form bedeuten. Dem Umweltschutz würde damit ein Bärendienst erwiesen. Die Überarbeitung der Verordnung muss daher für die neue EU-Kommission höchste Priorität haben“, fordert der AGDW-Präsident.

WWF: Unverantwortliches Einknicken vor mächtigen Lobbygruppen

Die Äußerung der Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein Jahr zu verschieben, ist in den Augen des WWF „unverantwortlich“. Johannes Zahnen, Referent für Forstpolitik, kommentiert: „Eine Verschiebung der Anti-Entwaldungsverordnung ist eine fatale Entscheidung und bedroht unsere eigene Zukunft. Der Aufschub kommt umso bitterer, da die Kritik an der EUDR und die aufgeführten Gründe fadenscheinig sind. Sollten Parlament und Mitgliedstaaten der Empfehlung von der Leyens folgen, degradieren sie sich zum Handlanger mächtiger Lobbygruppen und geben jegliche politische Verantwortung für den Schutz unserer Lebensgrundlagen ab.“

Diese Entscheidung untergrabe eine der wichtigsten Errungenschaften des Europäischen Green Deal und lasse ernsthafte Zweifel am Engagement der Kommissionspräsidentin aufkommen, die EU-Umweltversprechen zu erfüllen. „Sie ist auch ein Schlag gegen die Wettbewerbsfairness, die diese Kommission zu wahren behauptet. Zudem lässt sie Zweifel an der Fähigkeit der EU aufkommen, verantwortlich eine nachhaltige Zukunft für unsere Gesellschaft zu gestalten“, so Zahnen.

Wer den Beschluss jetzt auf Basis falscher Behauptungen in Frage stelle, greife einen demokratisch legitimierten und mühsam erarbeiteten Kompromiss an, der einen echten Unterschied machen könne im Kampf gegen die weltweite Entwaldung. „Es drohen 12 wichtige Monate und Millionen Hektar für den Walderhalt und die nachhaltige Holznutzung verloren zu gehen. Entwaldung ist die zweitgrößte CO2-Quelle nach der Industrie. Wenn die EU zulässt, dass diese wichtige und international wegweisende EU-Verordnung sabotiert wird, laufen wir mit noch größerem Schwung in die Klima- und Biodiversitätskrise hinein“, warnt der WWF-Referent für Forstpolitik.