Entwaldungsfreie Lieferketten: Anwendungsstart verschoben

Das Europäische Parlament hat mehrheitlich für eine Verschiebung des Anwendungsstarts der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) um 12 Monate gestimmt – mit 546 Stimmen zu 97 bei 7 Enthaltungen. Nach der Abstimmung erklärte die Berichterstatterin des EU-Parlaments zu diesem Thema Christine Schneider, als CDU-Mitglied der EVP-Fraktion im EU-Parlament angehörend, dass das EU-Parlament damit sein Versprechen gehalten habe. Dem widerspricht der grüne EU-Abgeordnete Martin Häusling entschieden. Zwar hält auch er die Verschiebung für vertretbar, sieht jedoch die konservative EVP-Fraktion mit ihrem Versuch gescheitert, gemeinsam mit Stimmen der Rechten Änderungen am fertig verhandelten Text vorzunehmen und das Gesetz auszuhöhlen. Begrüßt wird die Verschiebung auch von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir.

Große Marktteilnehmer und Händler müssen nun ab dem 30. Dezember 2025 die Verpflichtungen dieser Verordnung einhalten, und Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2026. Das zusätzliche Jahr soll Unternehmen weltweit helfen, die Regeln von Anfang an reibungsloser umzusetzen, ohne die Ziele des Gesetzes zu untergraben, so eine Mittelung des EU-Parlaments.

Mitgliedstaaten, Drittländer, Händler und Marktteilnehmer hätten Bedenken geäußert, sie könnten nicht in der Lage sein, die Vorschriften bis zum 31. Dezember 2024 in vollem Umfang zu erfüllen. Daraufhin hab die Kommission vorgeschlagen, den Geltungsbeginn der Entwaldungsverordnung zu verschieben.

Auf Drängen des Parlaments habe sich die Kommission verpflichtet, sowohl das Informationssystem für Betreiber und Marktteilnehmer als auch den Vorschlag zur Risikoeinstufung von Ländern und Regionen so schnell wie möglich, spätestens jedoch bis zum 30. Juni 2025, bereitzustellen. Eine allgemeine Überprüfung der Verordnung sei spätestens bis zum 30. Juni 2028 vorgesehen. Dabei werde die Kommission zusätzliche Maßnahmen zur Vereinfachung und Verringerung der Verwaltungslast für Unternehmen prüfen.

Schneider: Versprechen gehalten

Nach der Abstimmung erklärte die Berichterstatterin Christine Schneider: „Wir haben unser Versprechen gehalten. Wir haben auf die Branchen gehört, die mit Schwierigkeiten konfrontiert sind, und sichergestellt, dass betroffene Unternehmen, Forst- und Landwirte sowie Behörden ein zusätzliches Jahr zur Vorbereitung erhalten. Diese Zeit muss wirksam genutzt werden, um sicherzustellen, dass die in der verbindlichen Erklärung der Kommission angekündigten Maßnahmen, einschließlich der Datenplattform und der Risikoklassifizierung, konsequent umgesetzt werden, um mehr Planbarkeit entlang der gesamten Lieferkette zu schaffen. In der Überprüfungsphase wird eine Folgenabschätzung sowie weitere Vereinfachungen für Länder oder Regionen mit geringem Risiko folgen. Dies bietet Ländern einen zusätzlichen Anreiz, ihre Waldschutzpraktiken zu verbessern.

Das Parlament wird den Prozess genau überwachen, um Bürokratie abzubauen und sicherzustellen, dass den Worten der Kommission Taten folgen. Unser Ziel bleibt klar: Weder die Interessenvertreter noch die Verbraucher dürfen durch die Umsetzung dieser Verordnung negativ beeinflusst werden.“

Häusling: EVP-Fraktion gescheitert

„Ziel der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten ist, dass nur Produkte auf dem EU-Markt landen, die nirgendwo zur Entwaldung beigetragen haben. Denn die Auswirkungen von Entwaldung und Schädigung von Wäldern sind für unser Klima und die Artenvielfalt weltweit immens“, erklärt Martin Häusling, Mitglied im Agrar- sowie im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments.

„Die konservative EVP-Fraktion ist mit ihrem Versuch gescheitert, gemeinsam mit Stimmen der Rechten Änderungen am fertig verhandelten Text vorzunehmen und das Gesetz auszuhöhlen. Sie hat damit nicht nur offenbart, dass Umweltschutz für sie ein reines Lippenbekenntnis darstellt, sondern auch die Industrie vor den Kopf gestoßen, die sich bereits breit für die Verordnung ausgesprochen hatte. Statt wichtiger Planungssicherheit hat die EVP große Verwirrung bei allen Herstellern, Händlern und Verkäufern gestiftet“, so Häusling.

Der nun beschlossene Aufschub des Anwendungsstarts um 12 Monate sei vertretbar, um wirklich gut vorbereitet in die Umsetzung dieses wichtigen Gesetzes zu gehen. Zum 01.01.2026 müsse die Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten dann aber konsequent umgesetzt werden.

Özdemir: Verschiebung der EUDR endlich geschafft

Die durch den Aufschub gewonnene „Zeit zu nutzen“ betont auch Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir: "Endlich ist die Verschiebung des Anwendungsstarts der EUDR in trockenen Tüchern. Unsere Unternehmen bekommen jetzt die so notwendige Planungssicherheit – dafür haben wir uns in Brüssel eingesetzt. Diesen Stress auf den letzten Drücker und die Verunsicherung der Wirtschaft hätte man gut vermeiden und schon vor Wochen im Europäischen Parlament die richtigen Weichen stellen können. Jetzt ist die EU-Kommission am Zug, die Zeit zu nutzen für eine praxistaugliche, bürokratiearme und reibungslose Umsetzung der EUDR."

Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) schätzt, dass zwischen 1990 und 2020 etwa 420 Millionen Hektar Wald — eine Fläche größer als die EU — durch Abholzung verloren gingen. Der EU-Konsum macht etwa 10 % der globalen Entwaldung aus, mehr als zwei Drittel davon stammen aus der Produktion von Palmöl und Soja.

Die EU-Entwaldungsverordnung zielt darauf ab, den Klimawandel und den Verlust der biologischen Vielfalt zu bekämpfen, indem sie Entwaldung im Zusammenhang mit dem EU-Verbrauch von Produkten wie Rindfleisch, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Holz, Gummi, Holzkohle und bedrucktem Papier verhindert.

Die EUDR will Entwaldung im Zusammenhang mit dem EU-Verbrauch von Produkten wie Rindfleisch, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Holz, Gummi, Holzkohle und bedrucktem Papier verhindern. Foto: Kerstin Riemer/Pixabay