Ferkelkastration mit Isofluran in Deutschland zugelassen
„Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 19.11.2018 die Zulassung für das Inhalationsnarkotikum Isofluran Baxter vet 1000 mg/g, Flüssigkeit zur Herstellung eines Dampfs zur Inhalation für Hunde, Katzen, Pferde und Schweine (Ferkel) erteilt. Dieses Tierarzneimittel mit dem Wirkstoff Isofluran ist nicht nur zur Einleitung und Aufrechterhaltung einer Allgemeinnarkose bei Hunden, Katzen und Pferden, sondern auch zur Allgemeinnarkose während der Kastration männlicher Ferkel bis zum 7. Lebenstag zugelassen. Zur Kastration von Ferkeln darf Isofluran aber nur in Verbindung mit einem geeigneten Analgetikum angewendet werden, das vor der Kastration verabreicht werden muss, um postoperative Schmerzen zu lindern.“ So steht es in einer Pressemitteilung, die das BVL am 23.11. veröffentlicht hat.
Die Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner begrüßt die Entscheidung ihres Bundesamtes. "Ich freue mich, dass eine weitere Entwicklung gelungen ist, um die deutschen Ferkelerzeuger im Sinne des Tierschutzes zu unterstützen und um im Wettbewerb mit Erzeugern in anderen Ländern bestehen zu können. Die Zulassung von Isofluran als Tierarzneimittel ist ein wichtiger Schritt, um der gesetzlichen Anforderung der Schmerzausschaltung bei der Ferkelkastration nachkommen zu können. Nun steht eine Option zur Verfügung, für deren Anwendung ich zeitnah die notwendige Verordnung vorlegen werde. Mit der wird es dann auch praktisch für die Landwirte mit nachgewiesener Sachkunde möglich sein, das Mittel anzuwenden", teilt die Ministerin mit.
Bei NEULAND, dem Programm für eine tiergerechte, umweltschonende, qualitätsorientierte und bäuerliche Nutztierhaltung, wird Isofluran schon seit etlichen Jahren erfolgreich eingesetzt. Bisher ist Isofluran in Deutschland nicht für die Anwendung bei Schweinen bzw. Ferkeln zugelassen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Isofluran zur Anwendung bei der Ferkelkastration umzuwidmen, sofern nach Einschätzung des verantwortlichen Tierarztes die hierbei geltenden arzneimittelrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.