Tierhaltung tierwohlgerecht auf vielen Bauernhöfen weiterentwickeln. Jeder Hof zählt!

Auf der Agrarministerkonferenz (AMK) in Heidelberg konnten sich die Landwirtschaftsminister und -ministerinnen der Bundesländer nicht auf eine gemeinsame Haltung zur Zukunft des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) einigen. Zwar verständigte man sich gemeinsam auf eine Überarbeitung, Uneinigkeit gab es jedoch zwischen den Unions-, SPD- und FDP-geführten Agrarministerien auf der einen und den grün-geführten Ministerien auf der anderen Seite bezüglich einer Verschiebung des Inkrafttretens über den 1. März 2026 hinaus. Den vom Bundeslandwirtschaftsministerium geplanten Stopp des Bundesprogramms zur investiven wie konsumtiven Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung nehmen die Spitzen der Agrarressorts der Länder zur Kenntnis, wie es in einer Protokollerklärung heißt. Sie fordern, die Mittel zugunsten des Tierwohls ab dem Jahr 2027 spürbar aufzustocken, und bitten den Bund gleichzeitig, zeitnah einen entsprechenden Förderrahmen in enger Abstimmung mit den Ländern zu entwickeln. Abgelehnt wird eine Verschiebung des Inkrafttretens des THKG neben  den grün-geführten Landwirtschaftsministerien auf der AMK auch von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), die in einem jetzt veröffentlichen Positionspapier unter der Überschrift „Tierhaltung tierwohlgerecht auf vielen Bauernhöfen weiterentwickeln. Jeder Hof zählt!“ ihre Haltung zu einer Verschiebung noch einmal unterstreicht und den Bundeslandwirtschaftsminister auffordert, den Stopp des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung zurückzuziehen.

Begrüßt wird der kürzlich vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) vorgelegte Referentenentwurf zum THKG vom AbL-Vorsitzenden Martin Schulz: „Die AbL begrüßt den Referentenentwurf zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz des BMLEH. Damit wird uns tierhaltenden Betrieben ernsthafte Bereitschaft signalisiert, das Gesetz weiterzuentwickeln und auch im März 2026 endlich anzuwenden“, erklärt Schulz, der aber auch gleich Verbesserungen einfordert. „Als Verbesserung fordern wir, dass Stufe 4, also die höchste konventionelle Tierwohlstufe, nicht geschliffen wird. In der Stufe muss befestigte Bodenfläche und Stroh verpflichtend sein. Das Gesetz darf für uns Betriebe nicht zu mehr Verwaltungsaufwand führen, weshalb Registrierung und Kontrolle in bestehenden Qualitätssicherungsprogrammen eingebunden sein müssen. Allerdings sind Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten einheitlich auszugestalten, regelmäßig und nicht nur anlassbezogen durchzuführen. Auch muss die Kennzeichnung für Verbraucher:innen klar und deutlich mit einem sichtbaren Logo erfolgen. Bei der Ausgestaltung des Gesetzes ist es wichtig, dass das Vertrauen der Verbraucherschaft nicht gefährdet wird, dass der Bürokratieaufwand für uns Betriebe so gering wie möglich ist und es sich für uns wirtschaftlich lohnt. Neben den investiven Kosten, ist besonders die Förderung der laufenden höheren Arbeitskosten für mehr Tierwohl notwendig. Das Bundesprogramm Umbau Tierhaltung (BUT) ist dafür ein wichtiger Einstieg. Die AbL fordert, dass Bundesminister Rainer die vorzeitige Abschaffung des Bundesprogramms wieder zurücknimmt“, so Schulz.

AbL-Vorsitzender Martin Schulz fordert die Rücknahme der Pläne des Ministers beim Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung. Foto: AbL, Bartholdy