Superwahljahr: Bioland fordert von Bundes- und Landespolitik mehr Engagement
Anlässlich der coronabedingt nur virtuell stattfindenden BIOFACH fordert Bioland von den aktuellen und zukünftigen Regierungen auf Bundes- und Landesebene mehr Engagement für den ökologischen Landbau. „Aktuell fehlt in Bund und Ländern der politische Wille, die eigenen Ziele im Ökolandbau erreichen zu wollen. Die Betriebs- und Flächenzuwächse der letzten Jahre reichen bei weitem nicht aus, um die verbindlichen Zielsetzungen der Bundesregierung bzw. die noch ambitionierteren Flächenziele von Bundesländern zu erreichen“, kritisiert Jan Plagge, Präsident von Bioland. In ihrer Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung darauf festgelegt, bis 2030 20 Prozent der Agrarfläche auf Ökolandbau umzustellen. Die Länder Baden-Württemberg und Bayern gehen noch weiter und definieren in ihren Naturschutzgesetzen Zielquoten von 30 bis 40 Prozent beziehungsweise 30 Prozent Ökofläche bis 2030.
„Verbraucherinnen und Verbraucher fragen verstärkt Bio nach – das zeigen die aktuellen Zahlen zum Bio-Markt. Hersteller und Handel bieten immer mehr Bio an und Umfragen zeigen weiterhin ein hohes Umstellungsinteresse konventionell wirtschaftender Betriebe. Was fehlt, sind die politischen Rahmenbedingungen, die dem Ökolandbau den notwendigen Schwung für die nächsten 10 Jahre verleihen und den bestehenden und zukünftigen Ökobetrieben Planungssicherheit geben,“ so Plagge. „Bund und Länder müssen die Bremse lösen und die Chancen durch mehr Ökolandbau für den Umwelt- und Klimaschutz aktiv nutzen. Ansonsten steigt die Importquote von Biolebensmitteln immer weiter an, obwohl die Menschen regional erzeugtes Bio einkaufen wollen“, so Plagge.
Auch die EU-Kommission setzt mit dem Green Deal und der Farm-to-Fork-Strategie auf mehr Biolandbau zum Umbau der Land- und Ernährungswirtschaft und geht mit einer Zielmarke von 25 Prozent Bio auf Acker und Teller bis 2030 über die deutsche Zielmarke hinaus. „Jetzt muss Deutschland nachziehen und zum Vorbild und Vorreiter für die Stärkung des Ökolandbaus bei der nationalen Umsetzung der EU-Agrarpolitik werden. Denn schließlich leistet der Biolandbau einen wichtigen Beitrag zur gewünschten Transformation der Landwirtschaft insgesamt und damit zu einer nachhaltigen Zukunft,“ so Plagge.
Verpflichtende Haltungskennzeichnung statt freiwilliges Tierwohllabel
„Statt dem Ausbau des Ökolandbaus immer neue Steine in den Weg zu legen, muss Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner die eigene ‚Zukunftsstrategie ökologischer Landbau (ZÖL)‘ endlich mit Leben füllen und aufhören, bei aktuellen Entscheidungen den Ökolandbau zu behindern“, kommentiert Gerald Wehde, Bioland-Geschäftsleiter Agrarpolitik und Kommunikation. Dazu gehört, dass Klöckner ihr freiwilliges Tierwohllabel zurückzieht und stattdessen eine verpflichtende Haltungskennzeichnung nach dem Vorbild der Eierkennzeichnungen einführt, in der Bio als eigene Stufe gekennzeichnet wird.
Auch beim Umbau der Tierhaltung konterkariere Klöckner aktuell artgerechte Stallsysteme mit Auslaufhaltung, die im Ökolandbau gesetzliche Pflicht sind. So fordere Klöckner eine Aufstallung aller Schweine in von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffenen Gebieten, statt sich dem einstimmigen Beschluss der Landesagrarminister anzuschließen, die eine Auslauf- und Freilandhaltung von Schweinen auch im ASP-Seuchenfall forderten. „Damit blockiert Klöckner nicht nur die Ziele der Borchert-Kommission, sondern auch den Bestand und Ausbau der ökologischen Schweinehaltung und stellt das 20-Prozent-Ökolandbau-Ziel grundsätzlich in Frage“, so Wehde.
Im Wahljahr 2021 stellt Bioland die folgenden Forderungen an die bestehende und künftige Bundesregierung:
• Finanzielle Absicherung der Honorierung für die Beibehaltung bzw. Einführung des ökologischen Anbauverfahrens: Jährlich 50 Mio. Euro werden für die Erreichung der Öko-Flächenziele von Bund und Ländern benötigt. Die finanzielle Absicherung dieser Ökoprämien ist von Bund und Ländern über eine kontinuierlich ansteigende Umschichtung von finanziellen Mitteln aus der 1. in die 2. Säule der EU-Agrarpolitik zu gewährleisten.
• Erhöhung der Forschungsmittel: Der Anteil des Ökolandbaus an den Agrarfördermitteln des Bundes ist von heute zwei auf 20 Prozent in 2025 auszubauen. Zudem ist eine Aufstockung des Budgets des Bundesprogramms Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) um jährlich 15 Mio. Euro vorzunehmen.
• Weiterentwicklung der Zukunftsstrategie Ökologischer Landbau (ZÖL): Diese muss die gesamte Wertschöpfungskette der Bio-Ernährungswirtschaft in den Blick nehmen. Dabei sind gezielt regional verankerte Hersteller und Vermarktungsstrukturen zu stärken. Bei vielen bereits längst geplanten Maßnahmen der ZÖL steht jedoch die Bundesregierung auf der Bremse, stellt zu wenig Mittel bereit und verzögert wichtige Entwicklungen.
• Schlüsselrolle der Außer-Haus-Verpflegung (AHV): Die AHV ist ein wichtiger Hebel zum weiteren Ausbau des Ökolandbaus. Öffentliche Kantinen wie die von Krankenhäusern, Behörden oder anderen öffentlichen Einrichtung müssen hier eine Vorreiterstellung einnehmen. Dafür sind Beratungs- und Investitionshilfen, aber auch verbindliche Mengen-Vorgaben zum Einsatz von Biolebensmitteln einzuführen.
• Ökolandbau als Ausbildungsgang etablieren: Ökolandbau ist als eigenständiger Ausbildungsgang in der landwirtschaftlichen Ausbildung zu etablieren. Zudem müssen Bio-Fachkenntnisse in allen Lebensmittel-relevanten Ausbildungsgängen als Pflichtbestandteile in den Prüfungsordnungen verankert werden.
• Abgaben auf synthetische Pestizide und Düngemittel: Über die Einführung von Abgaben auf den Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide und mineralischer Stickstoffdünger müssen externe Kosten einer Intensivlandwirtschaft internalisiert werden. Die Umweltfolgekosten in Deutschland betragen rund 90 Mrd. Euro jährlich.
• Unfaire Handelspraktiken vollständig verbieten: Bei der aktuell anstehenden nationalen Umsetzung der UTP-Richtlinie (Agrarmarktstrukturgesetz) sind die Einschränkung von unfairen Handelspraktiken über die Einführung einer Öffnungsklausel zur Erfassung auch neuer unfairer Praktiken und die Schaffung einer Preisbeobachtungsstelle sicherzustellen.
• Verpflichtende Kennzeichnung statt freiwilliges Tierwohllabel: Es muss eine verpflichtende Haltungskennzeichnung nach dem Vorbild der Eierkennzeichnung eingeführt werden, in der Bio als eigene Stufe gekennzeichnet wird.
• Gentechnik bleibt Gentechnik: Verfahren wie Crispr-Cas 9 müssen nach den Regeln des Gentechnikrechts geprüft und gekennzeichnet werden.