Preiswerbeverbot für Fleisch noch in der Prüfung

Das von Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner angekündigte mögliche Preiswerbeverbot für Fleisch befindet wird im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) derzeit geprüft. Eine Ressortabstimmung hat dazu bisher nicht stattgefunden. Die bisher geführten Gespräche zu einem möglichen Preiswerbeverbot für Fleisch haben ergeben, dass eine Regelung im Fleischgesetz in Betracht käme. In diesem Fall wäre das BMEL federführend. Das teilt die Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag mit. Die von Klöckner bei ihrer Ankündigung erwähnte juristische Prüfung des BMEL habe ergeben, dass ein mögliches Preiswerbeverbot für Fleisch in den Schutzbereich verschiedener Grundrechte eingreifen würde und daher einer entsprechenden Rechtfertigung bedürfte. Ferner seien unionsrechtlich die Warenverkehrsfreiheit sowie geltendes Sekundärrecht zu beachten. „Die Preisbildung ist nicht Gegenstand der vom BMEL in Erwägung gezogenen Regelung. Die Regelung soll sich vielmehr lediglich auf Werbeaussagen beziehen, die den besonders günstigen Preis als Argument für den Erwerb von Fleisch verwenden. Es geht dabei darum, eine Werbung zu verhindern, die den Eindruck erweckt, der Preis sei der Parameter, auf den es bei Erwerb von Fleisch vor allem ankommt. Eine solche Werbung erscheint im Hinblick auf den besonderen Stellenwert von Fleisch als ein von Nutztieren gewonnenes Lebensmittel problematisch“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Laut einer Meldung der agrarzeitung unterstützt auch Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) ein Preiswerbeverbot für Fleisch.
31.10.2020
Von: FebL

Schon ein Fall für ein mögliches Preiswerbeverbot? Foto: FebL