Öffnen die Bundesregierung und die EU die Tür für Neue Gentechnik?

Weiterhin wird sehr kontrovers über den Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zu Neuen Gentechnik-Pflanzen debattiert – auf EU-Ebene im sogenannten Trilog zwischen EU-Parlament, EU-Ministerrat und EU-Kommission - aber auch in der Bundesregierung, die sich aktuell in der Ressortabstimmung dazu befindet. Das Bundeskanzleramt, das Forschungsministerium, aber auch das Bundeslandwirtschaftsministerium wollen nach Informationen der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) die Tür für die Neue Gentechnik öffnen. Die vorliegenden Kompromissvorschläge sind nicht tragfähig, da sie den Verbraucherschutz, das EU-Vorsorgeprinzip und die gentechnikfreien Märkte nicht sichern. Auch die Patentfrage ist nicht rechtssicher gelöst. Deshalb fordert die AbL die verantwortlichen Politiker:innen auf, den Verordnungsvorschlag komplett abzulehnen und mit den gesammelten Erkenntnissen einen neuen zukunftssicheren Vorschlag zu erarbeiten.

Claudia Gerster, Bundesvorsitzende der AbL und Bäuerin in Sachsen-Anhalt, kommentiert: „Bäuerinnen und Bauern müssen auch in Zukunft das Recht haben, gentechnikfrei zu erzeugen – sowohl konventionell wie ökologisch wirtschaftende Betriebe. Bisher ist diese unternehmerische Freiheit vom Verordnungsvorschlag der EU-Kommission und den bekannten Kompromissvorschlägen des aktuell stattfindenden EU-Trilogs nicht gesichert. Dafür bräuchte es verpflichtende und wirksame Koexistenzregelungen, also Schutzmaßnahmen vor Verunreinigungen. Was vorliegt ist eine Verunreinigungsverordnung!“ Zudem brauche es Haftungsregelungen nach dem Verursacherprinzip. „Diejenigen, die auf Neue Gentechnik setzen, müssen auch für wirtschaftliche Schäden und Schäden an Mensch, Tier und Umwelt haften“, so Gerster. Versicherungsunternehmen haben auf Anfrage der AbL Schadensersatzregelungen bei Verunreinigungen durch Neue Gentechnik bislang abgelehnt. Da stellt sich die Frage: Will die Bundesregierung dafür sorgen, dass Bäuerinnen und Bauern auf ihrem Schaden sitzen bleiben? Diskutiert wird auch eine Business to Business -Lösung – also Erklärungen innerhalb der Wirtschaftsakteure, ob NGT-1 verwendet wurde. Das reicht nach Ansicht von Gerster nicht aus, denn eine gentechnikfreie Erzeugung kann damit nicht gewährleistet werden. Auch die Kennzeichnung am Endprodukt und damit die Wahlfreiheit sei auf diese Weise nicht gesichert, da dies den Firmen resp. Verarbeitungsunternehmen freigestellt sei. „Das birgt Rechtsunsicherheit und hohe Kosten, die am Ende die Verbraucher:innen tragen müssten. Verteuerte Produkte verhindern eine echte Wahlfreiheit und torpedieren den Verbraucherschutz", erklärt die AbL-Vorsitzende.

Großen Streit gibt es zudem zum Thema Patente. Aktuell würden Scheinlösungen debattiert, wie Lizenzplattformen und Verhaltenskodexe. Diese aber lösten das Problem nicht. „Wir brauchen rechtssichere Verbote von Patenten sowohl NGT-Pflanzen und -Produkte und auf konventionell gezüchtet Pflanzen. Nur so ist eine zukunftsfähige und vielfältige Züchtung zu sichern. Solange diese Grundanforderungen nicht für alle NGT-Pflanzen erfüllt sind, muss Bundesminister Rainer den Gesetzesvorschlag ablehnen, um die bestehenden Wettbewerbsvorteile der gentechnikfreien konventionellen und ökologischen Lebensmittelerzeugung und die Wahlfreiheit zu sichern. Bei den anstehenden Ressortabstimmungen und im EU-Agrarrat hat Bundesminister Rainer Gelegenheit, diese wichtigen Rahmenbedingungen einzufordern“, so Gerster.