Als „immens wichtig“ hat die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast die von Niedersachsen gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen erarbeiteten
„10 Kernforderungen zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in der Schlacht- und Zerlegeindustrie“ bezeichnet.
„Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt: Die Selbstverpflichtungen der Schlacht- und Zerlegeindustrie sind gescheitert. Daran ändern auch jüngste Ankündigungen einzelner Unternehmen nichts, zukünftig verstärkt bisherige Werkvertragsbeschäftigte direkt einzustellen. Wir brauchen jetzt einen Systemwechsel in der Branche mit klaren rechtlichen Vorgaben. Es ist deshalb die Aufgabe verantwortungsvoll handelnder Politik, in einer funktionierenden Sozialen Marktwirtschaft klare Rahmenbedingungen zu setzen“, heißt es in dem Papier.
Notwendig ist demnach ein Dreiklang bestehend aus einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Gesundheitsschutzes, menschenwürdig gestalteter Wohnverhältnisse sowie unternehmerischer Verantwortung und der Optimierung staatlicher Kontrollen.
Als konkrete Punkte nennt das Papier unter anderem:
- Das Geschäftsmodell von intransparenten Werkvertragsgestaltungen und Subunternehmerstrukturen muss beendet werden.
- Löhne sind voll zu zahlen und nicht zu unterlaufen.
- Alle Beschäftigten in Schlacht- und Zerlegebetrieben müssen einer manipulationssicheren elektronischen Zeiterfassung unterliegen.
- Es bedarf verbesserter Hygienestandards, die insbesondere technische Verbesserungen wie beispielsweise spezielle Filteranlagen umfassen.
- Größere Unternehmen der Branche sind zu verpflichten, für Leih- und Werkvertragsarbeiter ein Melderegister zu führen und dieses auf Nachfrage den Behörden jederzeit vorzulegen.
- Die Unterbringung in hygienekritischen und sanierungsbedürftigem Wohnraum zu völlig überteuerten Preisen muss ein Ende haben.
- Wir brauchen künftig deutlich schärfere und häufigere Kontrollen.
- Für effektive Kontrollen brauchen wir ein abgestimmtes Vorgehen von Arbeitsschutz, Zoll, Gesundheitsämtern und Veterinärbehörden.
- Die Bußgelder für die Ahndung rechtswidriger Zustände sind deutlich zu erhöhen. Kontrolle hat nur Sinn, wenn ein Regelverstoß spürbare Konsequenzen hat. Es ist aber nicht verhältnismäßig, damit auch den kleinen Schlachter von nebenan hart zu treffen, weshalb eine Differenzierung der Höhe der Bußgelder nach Umsatz bzw. Mitarbeiterzahl notwendig und geboten ist.
Abschließend heißt es in dem Papier: Im Ergebnis ist klar: Auch die großen Unternehmen der Fleischwirtschaft müssen endlich eine soziale Verantwortung für alle Beschäftigungsverhältnisse entlang ihrer Wertschöpfungskette analog der Idee des „Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte“ übernehmen. Durch veränderte rechtliche Rahmenbedingungen werden dafür jetzt deutlich verschärfte verbindliche Maßgaben vorgegeben.