Landgericht weist Klimaklage gegen VW ab

Das Landgericht Detmold hat eine von Greenpeace unterstützte Klage gegen den Volkswagen Konzern ohne nähere Begründung abgewiesen. In dem Zivilprozess wollte der Detmolder Ulf Allhoff-Cramer, Bio-Bauer, AbL- und Klimaaktivist, unter anderem erreichen, dass dem Autokonzern der Verkauf von Verbrennungsmotoren ab spätestens 2030 weltweit untersagt wird. Das Urteil ist das letzte an einem deutschen Landgericht zu den aktuellen Klima-Klagen gegen Autohersteller von Greenpeace und Deutscher Umwelthilfe (DUH). Der geschäftsführende Vorstand von Greenpeace, Martin Kaiser, kündigt eine Berufung vor dem Oberlandesgericht an und auch Ulf Allhoff-Cramer will nicht haltmachen.

„Dieses Urteil ohne direkte Begründung durch den Richter ist enttäuschend. Es hinterlässt den fatalen Eindruck, dass sich das Gericht mit dem detailliert dargelegten Zusammenhang zwischen VWs enormen CO2-Ausstoß und den schon heute spürbaren Schäden für den Kläger gar nicht auseinandersetzen wollte. Angesichts einer galoppierenden Klimakrise halten wir es aber für unabdingbar, die globale Verantwortung eines Konzerns wie Volkswagen, mit seinem ländergroßen CO2-Fußabdruck gerichtlich klären zu lassen. Deshalb bringen wir VW jetzt vor die nächste Instanz. Wir gehen in beiden Verfahren in Detmold und Braunschweig in Berufung“, erklärt Martin Kaiser, geschäftsführender Vorstand Greenpeace.

Und auch Ulf Allhoff-Cramer zeigt sich entschlossen. „Die Klimakrise macht nicht halt und wir machen auch nicht halt. Wir werden natürlich die Sache durchziehen, weil es einfach so so wichtig ist, weil es um die Zukunft von Millionen Bäuerinnen und Bauern auf der Welt geht und um unsere Ökosysteme und um die Zukunft unserer Erde und der Menschen, die auf ihr leben“, erklärt der Bio-Bauer.

28.02.2023
Von: FebL/PM

Ulf Allhoff-Cramer gibt nicht auf. Foto: Insa Hagemann/Greenpeace