Klagen setzen Bayer unter Druck
„Seit heute sind alle Auflagen der Kartellbehörden zur Übernahme von Monsanto erfüllt. Damit kann Bayer nun das gemeinsame Unternehmen führen und auch zu Monsanto-Themen Stellung nehmen“, twittert der Bayer-Konzern am 16. August. Und ein „Monsanto-Thema“ sind die in den USA gegen den Konzern anstehenden Klagen zu Dicamba und Glyphosat, die dem Bayer-Konzern schon jetzt Ärger, Imageverlust und ein deutliches Einbrechen der Aktienkurse eingebracht haben, zukünftig aber auch noch teuer zu stehen kommen können.
Für den Bayer-Konzern besteht nach eigenen Anhaben erst jetzt nach Abschluss der Übernahme die Möglichkeit, sich aktiv in die Verteidigung bei den Glyphosat-Verfahren und etwaigen anderen Rechtsstreitigkeiten, beispielsweise Schadenersatzklagen bezüglich des Produkts Dicamba, einzubringen, denn Aufgrund der Auflagen des US-Justizministeriums sei der Zugang zu detaillierten internen Informationen von Monsanto bisher verwehrt gewesen.
Das wiederum interpretieren laut Handelsblatt einzelne Analysten nun so, dass Bayer bisher über Details der laufenden Verfahren um die Monsanto-Herbizide Glyphosat und Dicamba gar nicht informiert war. Angesichts der Gerichtsentscheidung und Schlagzeilen müsse man sich daher fragen, ob der Weltkonzern die potenziellen Belastungen im Zusammenhang mit der Übernahme angemessen beurteilt habe, schreiben Steve McGarry und Julie Mead in einer Analyse der britischen Bank HSBC. Das deute auf „Defizite im Due Dilligence Prozess“, das heißt: Nachlässigkeiten bei der genauen Überprüfung Monsantos, schreibt das Handelsblatt.
Von seinen neuen Möglichkeiten machte der Bayer-Konzern dann einen Tag nach dem Übernahme-Abschluss Gebrauch, indem er in einer Pressemitteilung einen Bericht der Wirtschaftswoche dementiert, in dem von neuen Sammelklagen in den USA gegen Monsanto im Zusammenhang mit dem Unkrautmittel Dicamba berichtet wird. Bei den Klagen handele es sich „nicht um einen neuen Sachverhalt“, sondern einen seit längerer Zeit bekannten Sachverhalt, über den sowohl US-amerikanische als auch deutsche Medien bereits berichtet hätten. Die erste Klage wurde laut Bayer im November 2016 eingereicht. Auch die in dem Artikel der WirtschaftsWoche genannten Verfahren seien bereits seit einigen Wochen bzw. Monaten anhängig. Nach aktuellem Kenntnisstand von Bayer seien im Zusammenhang mit Dicamba in den USA insgesamt 37 Klagen mit 181 Klägern anhängig. „Monsanto und die weiteren Beklagten haben die in den Klagen erhobenen Vorwürfe bestritten“, heißt es bei der Bayer AG, die so zwar die Zeitpunkte der Klageerhebungen im Bericht der Wirtschaftswoche „klar stellt“, gleichzeitig aber auch die Existenz der Klagen bestätigt. Die Klagen in Bezug auf Glyphosat erwähnt Bayer in der Mitteilung nicht.
Neben den Klagen vor Gericht droht laut der WirtschaftsWoche Bayer in den USA auch noch Ärger mit Saatgut-Händlern. Demnach wollen die beiden größten unabhängigen Saatgut-Händler des Landes, Beck's Hybrids und Stine Seed, bei den US-Behörden erreichen, dass Dicamba von Landwirten zunächst nicht mehr eingesetzt werden darf. Sollte es zu einem Verbot kommen, könnte den Bauern der Anreiz fehlen, das darauf abgestimmte Monsanto-Saatgut zu kaufen.