Hamburger Verwaltungsgericht bestätigt Gesetzeslücke in der Bodenpolitik

Landwirtschaftliche Betriebe haben nach dem Grundstücksverkehrsgesetz kein Drittschutzrecht. Beispielhaft für das gesamte Bundesgebiet zeigt der Fall der Bauernfamilie Jaacks in Hamburg, dass sie wegen dieses veralteten Gesetzes ihren Hof verlieren könnten – an einen außerlandwirtschaftlichen Investor. Eine jetzt vorgelegte Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), in der die rechtlichen und agrarpolitischen Sachverhalte dargestellt sind, macht klar: Die Politik in Bund und Ländern muss umgehend die Bodenpolitik reformieren. „Die Bundesländer haben es bisher versäumt, die Bodenmarktpolitik zu reformieren. Jegliche Bemühungen sind in den letzten Jahren im Sande verlaufen, weil sich andere als die bäuerlichen Interessen durchgesetzt haben. Das muss sich schleunigst ändern“, erklärt Reiko Es finde ein Ausverkauf der Landwirtschaft statt, der die Agrarstruktur zerstöre. Die Versäumnisse der Politik in Hamburg und in anderen Bundesländern zeigten sich in bedrückender Weise im Bodenfall der Bauernfamilie Jaacks in Hamburg. „Ein Ehepaar, das bislang wohl ausschließlich im Immobilienbereich tätig war, hat diesen Hof gekauft, obwohl die Bauernfamilie ein gleichwertiges Angebot abgegeben hat. Diese Entscheidung ist aus rechtlicher und agrarpolitischer Sicht mehr als fragwürdig. Aber das veraltete Grundstücksverkehrsgesetz sieht kein Drittschutzrecht vor. Das bedeutet, die Familie hat keine Klagemöglichkeit“, sagt Wöllert. In der jüngsten Verhandlung bestätigte das mit dem Fall befasste Verwaltungsgericht Hamburg diese Gesetzeslücke. Damit werde von rechtlicher Seite die Forderung der AbL bestärkt, dass die Politik jetzt handeln muss. „Für die Bodenmarktpolitik sind die Bundesländer zuständig, die umgehend handeln müssen, denn Familie Jaacks ist nur ein Beispiel von vielen. Die AbL fordert außerdem die neue Bundesregierung auf, diesen Reformprozess initiativ rasch voranzutreiben. Für einen Umbau der Tierhaltung, für Klimaschutz, Artenvielfalt und eine regionale Lebensmittelversorgung braucht es viele und vielfältige Betriebe“, so Wöllert. Hauke Jaacks, der betroffene Milchbauer, wendet sich jetzt an die Politik. „Uns war bewusst, dass das Hamburger Verwaltungsgericht unsere Klage abweisen könnte. Aber wir wollen, dass die rechtliche Lücke und die Versäumnisse der Politik ans Tageslicht gerückt werden. Es müssen notwendige Gesetzesänderungen vorgenommen werden. Das kommt uns nicht mehr zugute. Aber wir fordern Bürgermeister Tschentscher und Landwirtschaftssenator Kerstan auf, sich mit uns zusammenzusetzen und Lösungsmöglichkeiten für den Erhalt unseres Betriebes zu finden. Unsere wirtschaftliche Existenz hängt davon ab“, erklärt Jaacks.
07.12.2021
Von: FebL/PM

Milchbauer Jaacks setzt sich auch mit öffentlichen Aktionen für den Erhalt seins Hofes ein: Foto: Dott