Gericht stoppt Volksbegehren gegen Flächenfraß

Der bayrische Verfassungsgerichtshof hat das Volksbegehren "Betonflut eindämmen - damit Bayern Heimat bleibt" aus formalen Gründen für unzulässig erklärt. In dem aus etwa 40 Organisationen bestehenden Trägerkreis des Bündnisses für das Volksbegehren ist man von dem Ergebnis schwer enttäuscht. „Die Nichtzulassung des Volksbegehrens macht den heutigen Tag zu einem schwarzen Tag für die direkte Demokratie und die Natur in Bayern“, kommentiert das Bündnis. Eine verpasste Chance sieht der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft in Bayern, Mitinitiatorin des Volksbegehrens, Josef Schmid in dem Urteil. „Mehr als die Hälfte der Flächen, die wir Bauern bewirtschaften, ist Pachtland. Eine weitere, maßlose Verschwendung fruchtbarer Flächen führt zu einem dramatischen Rückgang dieser Pachtflächen. Die Folge: Die Pachtpreise steigen – wie die Mieten in München – ins Unermessliche und immer mehr Bauern müssen aufgeben. Eine weitere Ausweitung der Futtermittelimporte oder eine intensivere Produktion auf den Restflächen sind keine nachhaltigen Strategien. Dieses Volksbegehren wäre auch für uns Bauern eine einmalige Chance gewesen. Aber sowohl in unserem ureigenen Interesse als auch im Interesse der ganzen Bevölkerung werden wir weiter für eine Reduzierung des Flächenfraßes kämpfen. Lebensmittel wachsen nicht im Supermarkt, sondern auf unseren Feldern und Äckern.“ In seinem Urteil sieht der Verfassungsgerichtshof in der gesetzlichen Festlegung einer Flächenverbrauchsgrenze von 5 Hektar pro Tag, so wie sie in dem dem Volksbegehren zugrundeliegenden Gesetzentwurf beschrieben ist, eine Beeinträchtigung der im Selbstverwaltungsrecht festgelegten kommunalen Planungshoheit. Der Entwurf „verstößt gegen das verfassungsrechtliche Gebot, wonach der (Landes-)Gesetzgeber gehalten ist, die wesentlichen Bestimmungen einer Sachmaterie selbst zu regeln“ heißt es vom Gericht. Mit anderen Worten: Dem Gesetzentwurf sei nicht eindeutig zu entnehmen, wie – nach welchen Kriterien und nach welchen Abwägungen – der Gesetzgeber (hier die Staatsregierung) das Land auf die Kommunen verteilt. Würden derartige „Regelungsdefizite“ ausgeräumt, sei nach Ansicht des Gerichtspräsidenten Peter Küspert die Umsetzung einer Höchstgrenze für Flächenverbrauch nicht generell unmöglich. Auch zum Urteilsvermögen der Bürgerinnen und Bürger äußert sich das Gericht in einer Pressemitteilung zum Urteil: „Infolge der dargestellten Regelungsdefizite ist auch zweifelhaft, ob die Stimmberechtigten bei einem Volksentscheid über den Gesetzentwurf überhaupt dessen Auswirkungen überblicken und die wesentlichen Vor- und Nachteile abschätzen könnten“. Das Bündnis sieht vor diesem Hintergrund für zukünftige Volksbegehren hohe formale Hürden und konkrete Anforderungsbestimmungen durch das Gericht eingefordert. „Damit werden die Vorgaben für eine Volksgesetzgebung deutlich höher geschraubt, auch höher als für Gesetzesvorhaben, die vom Landtag verabschiedet werden“, kritisiert das Bündnis. Wie wichtig den Bürgern selbst das Instrument Volksbegehren und die Eindämmung des Flächenfraßes ist, wurde nach Ansicht des Bündnisses bei der Unterschriftensammlung mehr als deutlich – es kamen fast 50.000 Unterschriften statt der erforderlichen 25.000 zusammen. „Für uns als Bündnis ist das Aufforderung und Auftrag, uns weiter gegen den ungebremsten Flächenfraß zu stemmen und für direkte Demokratie einzustehen“, heißt es beim Bündnis. Enttäuscht aber auch kämpferisch zeigt sich denn auch der Landesvorsitzende des BUND Naturschutz Bayern Richard Mergner: „Wir sind enttäuscht über die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, denn das Volksbegehren wäre eine wichtige Voraussetzung gewesen, den Flächenfraß zu reduzieren. Während der letzten Monate ist klar geworden, dass der ausufernde Flächenfraß in der Bevölkerung auf großen Widerstand stößt. In allen Regierungsbezirken Bayerns gehen die Menschen gegen Straßenneubauprojekte, Gewerbehallen und Einkaufszentren auf der grünen Wiese auf die Straße. Die gnadenlose Zerstörung Bayerns werden wir zu einem der zentralen Themen des Landtagswahlkampfs machen und am 6.10. dagegen demonstrieren.“ Die Landtagwahlen finden am 14. Oktober statt und am 6. Oktober will sich das Bündnis an einer zentralen Großveranstaltung in München beteiligen. Unter dem Motto „Mia ham’s satt“ gehen an diesem Tag Menschen sowohl gegen den Flächenfraß als auch für eine nachhaltige Landwirtschaft auf die Straße. Und eine weitere Option hält sich das Bündnis offen: ein erneutes Volksbegehren.
19.07.2018
Von: FebL

Der Landesvorsitzende der AbL Bayern Josef Schmid sieht in dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes eine verpasste Chance auch für die bäuerliche Landwirtschaft. Foto: AbL Bayern