Ferkelkastration: Jetzt sind Bundesregierung und Bundestag gefordert

Die Fristverlängerung für die betäubungslose Ferkelkastration hat am Freitag keine Mehrheit im Bundesrat gefunden. Ein entsprechender gemeinsamer Antrag von Niedersachsen, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen blieb ebenso erfolglos wie alle anderen Versuche, eine gemeinsame Lösung zu finden. „Das Politikversagen setzt sich fort. Im Jahr 2013 wurde das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration mit einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2018 ins Tierschutzgesetz geschrieben. Seitdem haben das Bundesministerium BMEL und die Länder bis heute keine Klarheit für die Sauenhalter hergestellt, wie sie das Verbot in der Praxis umsetzen können. Jetzt liegt es allein in die Hand der Bundesregierung und des Bundestages, eine Lösung zu finden", kommentiert Martin Schulz, AbL-Bundesvorsitzender und NEULAND-Schweinehalter, das Ergebnis. In diesem Zusammenhang erinnert die AbL noch einmal an ihren bereits im Vorfeld der Bundesratssitzung gemachten Vorschlag, wie eine Lösung aussehen kann. Darin schlägt die AbL eine „qualifizierte, konditionierte Verlängerung der Frist um ein Jahr auf 01.01.2020“ vor. Es müsse gleichzeitig „Rechtssicherheit über die Verfahren, die den Anforderungen des Tierschutzgesetzes (Schmerzausschaltung) und des Arzneimittel- und Veterinärrechts (bzgl. Mittelzulassung und Anwenderkreis) entsprechen“, hergestellt werden. Zudem fordert die AbL eine qualifizierte Ausbildung und übergangsweise finanzielle Förderung von Personen, die die zugelassenen Narkose-Verfahren durchführen. Das könnten auch überbetriebliche Fachkräfte (wie in der Besamungstechnik) sein, die nicht selbst Tierärzte sind. Die Anschaffung von Narkosegeräten z.B. für die Inhalationsnarkose unter Einsatz von Isofluran, die im NEULAND-Programm seit 10 Jahren erfolgreich eingesetzt werden, solle in der Übergangsfrist gefördert werden. Die Sauenhalterinnen und Sauenhalter sollen laut AbL gegenüber den nachgelagerten Stufen der Lebensmittelkette politisch und organisatorisch dabei unterstützt werden, die zusätzlichen Kosten der betäubungslosen Ferkelkastration auf die gesamte Kette bis hin zu den Kunden zu verteilen. Die Mehrkosten entsprechen laut AbL einer Preissteigerung um bis zu 10 % des aktuellen Ferkelpreises. Vorangetrieben werden müsse auch dafür eine Marktdifferenzierung mit einer überzeugenden staatlichen Tierwohlkennzeichnung, in die auch die Sauenhaltung und Ferkelaufzucht einzubeziehen ist. Schließlich fordert die AbL eine umfassende Nutztierhaltungsstrategie, die mit allen beteiligten Interessenvertretern erarbeitet und vereinbart werden müsse und die verschiedenen „Baustellen“ des notwendigen Umbaus in der Schweinehaltung einschließlich der Förderung umfasse. Vor dem Bundesrats-Gebäude in Berlin wurden die unterschiedlichen Positionen zur Fristverlängerung noch einmal demonstrativ deutlich. Während Vertreter des Bauernverbandes für eine Fristverlängerung und ihren „Vierten Weg“ demonstrierten, brachten der Tierschutzbund und die Tierschutzorganisation PETA ihre deutliche Ablehnung dieses Weges zum Ausdruck. Dementsprechend fielen auch die Reaktionen auf das Ergebnis im Bundesrat aus. Enttäuscht, besorgt bis hin zu wütend zeigten sich beispielsweise Vertreter des Bauern- oder Raiffeisenverband. „Eine gute Nachricht“ sieht demgegenüber Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes (TSchB), in dem Ergebnis der Bundesratssitzung. „Alle Anträge, die die Ferkelqual verlängern wollten, haben heute keine Mehrheit erhalten. Das ist eine gute Nachricht. Jetzt aber geht der Kampf weiter, denn der Deutsche Bundestag ist als Gesetzgeber gefordert. Die Fraktionen im Bundestag haben das Gesetz vor fünf Jahren ordnungsgemäß beschlossen, das muss weiterhin gelten. Schmerzausschaltung ist nach Gesetz damit weiterhin Pflicht, alles andere wäre ein Verrat am Tierschutz und ein Verrat am Staatsziel Tierschutz“, so Schröder. Die Ankündigung des Staatssekretärs im Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Hermann Onko Aeikens, im Namen der Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner, sich für eine Fristverlängerung einsetzen zu wollen, bezeichnet Schröder als „eine Kampfansage“, der die Fraktionen im Bundestag widerstehen müssten. „Wir fordern die Bundesministerin Klöckner auf, die Aussagen ihres Staatssekretärs nicht gelten zu lassen. Das Gesetz gilt dagegen und das muss der Bundestag bekräftigen“, so der TSchB-Präsident. Zudem habe der Staatsekretär als Begründung für eine Fristverlängerung nur ökonomische Interessen vorgetragen, das könne sich der Bundestag nicht gefallen lassen und das dürfe auch nicht mit Blick auf das Staatsziel Tierschutz die Linie der Fraktionen im Bundestag sein. Kein Tier dürfe ohne vernünftigen Grund leiden und wirtschaftliche Interessen seien keinesfalls als ein solcher Grund zu akzeptieren. „Es waren jetzt Jahre genug der Vorbereitung; es ist nicht mehr die Zeit der Verweigerung - das muss auch der Deutsche Bauernverband verstehen. Die vielen umstellungsbereiten Schweinehalter brauchen jetzt jede Unterstützung, um das Gesetz zu erfüllen. Alles weitere Taktieren schafft nur noch mehr Planungsunsicherheit”, erklärt Schröder abschließend. Zur Frage, wie die Pflicht zur schmerzfreien Ferkelkastration künftig praktisch umgesetzt werden kann, haben Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern dem Bundesrat jeweils Entschließungsanträge zugeleitet. Im Antrag von Rheinland-Pfalz wird die Bundesregierung unter anderem gebeten, „eine adressatengerechte Informations- und Aufklärungskampagne“ durchzuführen, um „eine Erhöhung der Akzeptanz zugelassener, alternativer Verfahren der Kastration“ zu erreichen. Ferner soll die Bundesregierung, die Etablierung der Ersatzmethoden positiv unterstützen und insbesondere die Aktivitäten der Landwirtschaft zur Verbesserung des Tierwohls honorieren und voran bringen. Ebenso wird die Bundesregierung gebeten, „die Schaffung erweiterter Förderungsmöglichkeiten für kleine und mittlere viehhaltende Betrieb für Investitionen in eine ab 2019 tierschutzgesetzkonforme Ferkelkastration zu prüfen, um Landwirtinnen und Landwirten die fristgerechte Umstellung zu erleichtern“. In dem von der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern am 18.09.2018 beschlossen Entschließungsantrag „Tierschutzgerechte Umsetzung des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration“ wird die Bundesregierung aufgefordert, „unter Einbeziehung von Vertretern der Landwirtschaft, der Verarbeitungskette, des Handels, des Tierschutzes und Verbraucherschutzes sowie der Wissenschaft (einschließlich der Human- als auch Veterinärmedizin) im Rahmen einer Initiative weitere Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration zu diskutieren. Der Bund wird gebeten ausreichend Haushaltsmittel für die erforderlichen wissenschaftlichen Gutachten zur Verfügung zu stellen“. Ferner wird die Bundesregierung gebeten, im Rahmen der Entwicklung des Tierwohllabels für Lebensmittel, die von Tieren stammen, als unverzichtbares Merkmal die nationale Kennzeichnung aufzunehmen, wo die Tiere geboren, aufgezogen, geschlachtet und verarbeitet wurden. Auf diese Weise kann ein hoher gesetzlicher Tierschutzstandard innerhalb der gesamten Wertschöpfungskette abgebildet werden“. Das schaffe Vertrauen und Transparenz. Die beiden Entschließungsanträge wurden in der Plenarsitzung am 21. September 2018 vorgestellt und in die Fachausschüsse überwiesen. Diese werden sich in den nächsten Wochen damit befassen.
21.09.2018
Von: FebL

Demonstration des Tierschutzbundes vor dem Bundesrat in Berlin mit seinem Präsidenten Thomas Schröder (2ter v. re.). Foto: TSchB