Ferkelkastration

Seit 2013 ist das Verbotsdatum allen bekannt. Aber scheinbar hat niemand ein Interesse gehabt praktikable und vor allem auch finanziell akzeptable Lösungen für eine Ferkelkastration ohne Schmerzen zu entwickeln. Weder die Wissenschaft hat Methoden entwickelt noch hat die Politik einen verbindliche Rechtsrahmen geschaffen, an dessen Vorgaben sich die Ferkelproduzenten orientieren könnten und der ihnen Planungssicherheit auch bezüglich der anzuwendenden Methoden gibt. Denn diese sind vorhanden. Vier verschiedene Möglichkeiten werden intensiver diskutiert. Nicht invasiv sind die Ebermast und die Immunokastration durch mindestens zwei Spritzen je eine zu Beginn und eine am Ende der Lebenszeit. Wenn weiter kastriert werden soll, dann kommt eine Betäubung mittels Isofluran bei gleichzeitiger Gabe eines Schmerzmittels oder die Lokalanästhesie in der Hodenregion mit bis zu vier Spritzen in Frage. Bei Methoden sind nach deutschen Recht nur durch einen Tierarzt auszuführen. Der Mehrpreis liegt bei bis zu 6 € pro männlichem Ferkel. Wie sollen sich die einheimischen Sauenhalter organisieren? Wie kann verhindert werden, dass dieses mehr an Tierschutz zum Motor eines Strukturwandels in der bäuerlichen Ferkelproduktion wird? Jetzt ist die Politik, allen voran Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner gefordert einen klaren Rechtsrahmen bezüglich der Methodik zu schaffen und die Sauenhalter nicht alleine zu lassen. Lesen sie mehr zu Tierwohl und dem Umbau der Tierhaltung in der neuen Ausgabe der unabhängigen Bauernstimme