Marktbeobachtungen von Hugo Gödde +++ Die Geflügelhaltung gewinnt an Bedeutung in Deutschland, aber auch weltweit. Der Geflügelfleischmarkt wächst beständig, Landwirte stellen von Rinder- oder Schweinehaltung um auf Hähnchenhaltung. Beim Fleischkonsum wächst allein das „weiße Fleisch“, während Rotfleisch (Schwein, Rind) sinkt. Auch in der Legehennenhaltung zeigen sich deutliche Veränderungen. Sie verschieben sich kontinuierlich in Richtung bessere Haltungsformen.
Freiland- und Bio-Eier im Kommen
Seit 2015 gewinnt die Freiland- und Biohaltung in Deutschland zunehmend an Marktbedeutung. Im Jahr 2025 lebten 24,3 Prozent aller Legehennen in Freilandhaltung. Weitere 14,3 Prozent stammten von Ökobetrieben. Die dominierende Form bleibt mit etwa 58% die Bodenhaltung. Hier leben die Tiere meist zu (Zehn-)tausenden in hallenähnlichen Ställen. Tierschützer kritisieren seit Jahren die Haltungsbedingungen und die damit einhergehenden Krankheiten und Verletzungen. Unglücklicherweise für die Glaubwürdigkeit beim Verbraucher werden die Eier-Haltungsformen andersherum als beim Fleisch gekennzeichnet. Die beste Haltung ist Null (bio), Freiland hat die 1, Bodenhaltung die 2, die schlechteste (Käfig) die 3.
Käfighaltung verboten?
Im letzten Jahr lebten noch 3,5% der Hühner in der sogenannten Kleingruppenhaltung, besser bekannt als (neue) Käfighaltung in Haltungsform 3 (Tierschutzkampagne: „kein Ei aus der 3“). Vor dem Verbot der Käfighaltung 2010 wurden noch 60% der Hühner in Käfigen gehalten, seitdem gibt es mit der Kleingruppenregelung eine leicht verbesserte Käfigvariante. Statt der vorherigen 550 qcm sind nun 800 qcm erlaubt, also etwas mehr als eineinhalb DIN A4 Seiten pro Tier. Tierschützer beklagen, dass damit die gleichen Probleme wie in der klassischen Käfighaltung auftreten – die Hennen leiden an Stress, Verhaltensstörungen und Verletzungen, während sie die „Verbesserungen“ (Sitzstangen, Sandbaden) aus Platzgründen gar nicht nützen können. Ab 2016 hat der Bundesrat das Auslaufen der Kleingruppenhaltung (Ausnahmenregelung bis 2025) beschlossen. Zuvor hatte besonders der Einzelhandel (z.B. Aldi seit 2008) die Auslistung durchgezogen und den gesellschaftlichen Druck erhöht. Die Branche hatte zehn Jahre Zeit zur Umrüstung. Für absolute Härten sind in seltenen Ausnahmefällen Fristverlängerungen bis 2028 möglich. Tierschutzorganisationen deckten auf, dass trotzdem einige Großbetriebe mit behördlicher Genehmigung vorerst „weiterkäfigen“, so dass auch weiterhin Eier aus 3 im Markt gehandelt werden. Der höchste Anteil lag zuletzt mit 7 bis 8% in Niedersachsen und NRW, den „Eierländern“.
Auch in der EU steht ein Käfighaltungsverbot auf der Tagesordnung des neuen Tierschutzgesetzes, das aber zunächst wieder verschoben ist. Bisher ist der EU- Handel mit Käfigeiern erlaubt, so dass sie weiterhin bei uns vor allem in der Verarbeitungsbranche gehandelt werden.
Kükentöten vor dem Ende
Die letzten Jahre waren in der Branche gekennzeichnet durch die Frage, wie man das Töten männlicher Eintagsküken verhindern kann, die für die Eierproduktion nicht benötigt werden. Als erstes Land weltweit hatte Deutschland zum 1. Januar 2022 das Töten der männlichen Eintagsküken von Legeherkünften verboten. Das Töten, faktisch das Schreddern von ca. 40 Mio. männlichen Eintagsküken, war zuvor gängige Praxis. Dieses Gesetz, von Tierschutzorganisationen als „Sieg“ in Sachen Tierschutz gefeiert, hatte enorme Konsequenzen für die Branche, insbesondere für die Brütereien. Als Lösung bot sich die technische Variante, die Geschlechtsbestimmung im Ei (in ovo) an. Aber die Umsetzung in die Praxis war wissenschaftlich und wirtschaftlich zunächst umstritten. Nicht alle, vor allem kleinere Brütereien, konnten in die neu entwickelten Technologien zur Geschlechtsbestimmung im Brutei investieren. In Folge sank die Anzahl an Brütereien stark, Importe nahmen zu, da das Verbot einseitig nur in Deutschland galt. Vor allem wurde das Verbot umgangen, indem man die männlichen Küken ins Ausland (besonders nach Polen) exportierte. Alternativ wurde die Erzeugung und Vermarktung von Bruderhähnen erprobt sowie versucht, Zweinutzungstiere (für Eier und Fleisch) zu züchten. Ab 2022 entstanden vor allem im Biobereich eine Anzahl Aufzuchtkapazitäten für die Bruderhähne, die männlichen Geschwister der Legehennen. Diese Aufzucht konnte sich aber im Absatz wegen fehlender Wirtschaftlichkeit, mangelhafter Leistung bei der Futterverwertung und der Fleischbildung nicht durchsetzen. Die Bruderhahnaufzucht ist stark rückläufig. Auch die Züchtung der Zweinutzungstiere ist in den letzten Jahren nicht vorangekommen. Selbst in den Bioverbänden ist das In-ovo-Verfahren im Vormarsch. Biokreis hat es bereits anerkannt und Bioland wie Naturland prüfen zurzeit eine Zulassung. Erste Bio-Brütereien haben bereits eine Anerkennung.
Geschlechtsbestimmung im Brutei setzt sich durch
Deutschlandweit hat sich die In-ovo-Geschlechtsbestimmung im Brutei durchgesetzt. Das ist auch mit einer Änderung im Tierschutzgesetz zu erklären. Seit 2024 ist es ab dem 13. Bruttag verboten, einen Hühnerembryo durch Abbruch zu töten. Bis zum 12. Tag darf das Geschlecht im Ei bestimmt und männliche Tiere können aussortiert werden. Zuvor war im Gesetz der 7. Bruttag als zeitliche Begrenzung vorgesehen, was mit den heutigen Verfahren nicht einzuhalten war. Das „Grüne Ministerium“ berief sich damals auf den neuen Forschungsstand, dass das Schmerzempfinden der Tiere erst ab dem 13. Tag möglich ist.
Inzwischen wird die In-ovo-Geschlechtsbestimmung im Brutei europaweit bei rund 40 Prozent des gewerblichen Legehennenbestands eingesetzt. Dabei stieg die Zahl von 500.000 Küken pro Monat im Jahr 2021 auf weit über 8 Millionen weibliche Küken pro Monat zum 1. Juni 2025, berichtet „Innovate Animal Ag“. In der EU werden die verschiedenen technischen Verfahren immer weiter entwickelt und sind auch durch einen gewissen technologischen Vorsprung deutscher Brutkonzerne auf dem Weg zum Standard. Auch europäische Länder außerhalb der EU haben die Technologie eingeführt. Norwegen war das erste Land, das 2023 – ohne gesetzliche Regelungen – die Geschlechtsbestimmung im Ei für seinen heimischen Eiermarkt einführte. Das Land setzt die Technologie rasch um und ist auf dem besten Weg, bis Juli 2027 vollständig auf dieses Verfahren umzustellen. Auch in der Schweiz wurde das Verfahren ohne gesetzliche Vorgaben eingeführt. Dort ist die Umstellung mittlerweile nahezu vollständig abgeschlossen.
Der Marktbeobachter wertet die Fortschritte in den Haltungsverfahren und bei der Eliminierung des grauenhaften Kükentötens als Zeichen, dass gesellschaftlicher Druck auch in der Tierhaltung auf Dauer etwas bewirken kann. Das darf man angesichts des aktuellen agrarpolitischen Stillstands bzw. rollback nicht übersehen, um den Mut zum Einsatz für bessere Bedingungen für Mensch und Tier nicht zu verlieren. Zugleich sind die zunehmenden Gefahren nicht zu übersehen. Bei der Geflügel- und Eierproduktion sind das besonders die Seuchen, Vogelgrippe und Newcastle-Krankheit, die voraussichtlich auch die nächsten Monate maßgeblich die Erzeugung und Vermarktung bestimmen werden. Die Geflügelpest grassierte im Herbst/Winter 2025/2026 mit mehreren Millionen toten Tieren und aktuell treten bereits wieder die ersten Fälle (Niedersachsen) auf. Das wird auch den Eiermarkt und die Preise erheblich beeinflussen. Schon jetzt ist die Sprunghaftigkeit schwer kalkulierbar.
