Klöckner verteidigt freiwilliges Tierwohl-Label

Niedersachsen hat seine Forderung nach einem verpflichtenden Tierwohl-Label per Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht. Mit dem von der SPD-CDU-Koalition regierten Niedersachsen geforderten Label soll eine Vollkennzeichnung erfolgen, die sowohl Tierwohlkriterien als auch die Herkunft von Fleisch und -Wurstwaren umfasst. Dies liege im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich Auskunft über die Haltungsbedingungen, den Transport und die Schlachtung von Tieren wünschten, argumentiert Niedersachen. Ein freiwilliges Label ist nach Ansicht des Landes nicht zielführend und auch nicht geeignet, Märkte außerhalb des Lebensmitteleinzelhandels zu erreichen, also beispielsweise Gastronomie in Großküchen. Forderungen nach einem verpflichtenden Label haben unter anderem auch die agrarpolitische Sprecherin der CSU im Bundestag, Marlene Mortler, die zukünftig im EU-Parlament sitzt, und der SPD-Abgeordnete Matthias Miersch erhoben. Zu der Debatte rund um das Tierwohlkennzeichen hat jetzt das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) Stellung genommen und wirft darin der SPD eine Blockade bei der Einbringung des Gesetzes in das Kabinett vor unter dem Vorwand, man wolle ein national verpflichtendes Kennzeichen. Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner wundert sich laut BMEL über den Wandel des Koalitionspartners: „Das bisherige Vorgehen und die Kriterien für die einzelnen Stufen für mehr Tierwohl wurden mit den zuständigen SPD-Abgeordneten über Monate gemeinsam entwickelt. Der Gesetzesentwurf ging dann an die EU und ist von Brüssel notifiziert. Nun wird er blockiert unter einem Vorwand, der am Ende zulasten der Tiere geht. Denn wer ein national verpflichtendes Kennzeichen möchte, der spielt nicht nur auf Zeit, der nimmt das Scheitern bewusst in Kauf. Das Maut-Urteil sollte uns eine Lehre sein.“ Das allgemeine Lebensmittelkennzeichnungsrecht ist laut BMEL EU-weit harmonisiert. Für eine verpflichtende nationale Regelung müssten strengere rechtliche Bedingungen eingehalten werden. Zentral seien dabei die Fragen, ob eine Beschränkung des freien Warenverkehrs im Binnenmarkt erfolgt, ob die im EU-Recht für eine solche Einschränkung geforderten Gründe tatsächlich vorliegen und ob es ein milderes Mittel als eine Kennzeichnungsvorschrift gibt, um das Ziel zu erreichen. Fest steht für das BMEL: Durch eine nationale verpflichtende Kennzeichnungsregelung wird der freie Warenverkehr im Binnenmarkt beeinträchtigt. Je weitergehender der mit der nationalen Vorschrift verbundene Eingriff in die Warenverkehrsfreiheit ist, desto schwieriger ist die Begründung und desto mehr Einwände sind im Notifizierungs-Verfahren zu erwarten. Klar ist, dass ausländische Produkte nicht im Verhältnis zu deutschen Produkten diskriminiert werden dürfen – weder, indem man ihnen den Zugang zu einer positiv besetzten Kennzeichnung verwehrt noch indem man ihnen eine Mehrbelastung durch eine für den deutschen Markt zusätzlich aufzubringende Kennzeichnung aufbürdet. Je umfangreicher eine Kennzeichnungspflicht sein soll, desto schwieriger wird es, zu begründen, dass diese Kennzeichnungspflicht das mildeste Mittel ist, dass ausländische Produkte nicht diskriminiert und dass die Gründe für die Einschränkung des freien Warenverkehrs gerechtfertigt sind. Im Übrigen ließe sich die Behauptung, eingeführte Fleischwaren hätten niedrigere Tierschutzstandards als die heimischen und müssten deshalb bei einer verpflichtenden Kennzeichnung niedrige deklariert werden, so nicht halten. Diese Art von verpflichtender Kennzeichnung würde europarechtlich nicht funktionieren. Julia Klöckner mahnt zu mehr Ehrlichkeit und Faktensicherheit in der Diskussion bei der SPD an. Während Niedersachsen SPD-Ministerpräsident Weil ein verpflichtendes Kennzeichen wohl fordere, um seine Tierhalter vor Mehrbelastungen zu schützen, indem er glaube, mit einer verpflichtenden Kennzeichnung könne durch elegante Art importierte Fleischwaren diskriminiert werden, argumentieren andere Teile in der SPD mit dem genau gegenteiligen Beweggrund für ein verpflichtendes Kennzeichen: Ihre Verpflichtungsüberlegungen sind Forderungen nach einem anderen Tierschutzgesetz und nicht nach einer Auszeichnung für mehr Tierwohl, das über dem Gesetzesstandard liegt. In ihren Augen solle die Intensivtierhaltung abgeschafft werden. Das widerspreche sich. Man sei sich in der SPD zwar einig beim Wort „verpflichtendes“ Tierwohlkennzeichen, gemeint sei damit aber höchst Unterschiedliches. Julia Klöckner: „Wer schnell mehr für mehr Tierwohl erreichen will, der geht nicht auf die lange und rechtlich fragliche Fahrt eines national verpflichtenden Tierwohlkennzeichens. Sondern der geht den klugen Weg von Dänemark und den Niederlanden, die aus den gleichen Gründen wie wir auf ein Tierwohlkennzeichen setzen, das wie das Biosiegel eine Positivkennzeichnung ist für Produkte, die über dem gesetzlichen Standard liegen. Nach klaren, verbindlichen Kriterien. So sieht der Verbraucher auf einen Blick, wo mehr Tierwohl drin steckt. Den gesetzlichen Standard zu Kennzeichen, ist nur Augenwischerei und bringt dem Verbraucher nicht mehr Orientierung.“ Zudem kündigte die Ministerin erneut an, das Thema für ein europaweit geltendes Tierwohlkennzeichen auf die Tagesordnung der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im nächsten Jahr zu setzen. Im Bundesrat wurde der Entschließungsantrag in die Ausschüsse überwiesen. Sie sollen im September beraten werden. Sobald sie ihre Empfehlungen für das Plenum erarbeitet haben, kommt der Entschließungsantrag zur Abstimmung wieder auf die Plenartagesordnung des Bundesrates.
30.06.2019
Von: FebL/PM

Bundesministerin Julia Klöckner am 06.02.2019 bei der Pressekonferenz zur Vorstellung der Kriterien des staatlichen Tierwohlkennzeichens für Schweine, Foto: BMEL/Photothek