Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz setzen ihre Regelungen für die Roten Gebiete bis auf Weiteres aus. Anlass ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 2025, das zentrale Rechtsgrundlagen der Gebietsausweisung – § 13a Düngeverordnung in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundes – als nicht verfassungskonform eingestuft hat. In beiden Bundesländern gilt, dass die erhöhten Anforderungen in diesen Gebieten nicht mehr kontrolliert und bereits im Antragsjahr 2025 festgestellte Verstöße in Roten Gebieten im Rahmen der Konditionalität nicht sanktioniert werden. Alle übrigen Vorschriften der Düngeverordnung gelten unverändert weiter und werden vollzogen. Auswirkungen auf die Gewässer seien nicht zu erwarten, da die bundesweit geltenden Sperrzeiten ohnehin ein Düngungsverbot bis 31. Januar 2026 vorsehen.
„Scharfe Vorgaben, die am Ende keine saubere rechtliche Grundlage haben, sind ein Unding. Das können wir unseren Betrieben nicht zumuten", sagte die rheinland-pfälzische Landwirtschafts- und Weinbauministerin Daniela Schmitt (FDP). „Die Bundesregierung ist jetzt in der Pflicht, schnell Rechtssicherheit zu schaffen."
Und auch Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) nimmt die aktuelle "Rechtsunsicherheit" zum Anlass, die „Reset-Taste“ zu drücken „und zwar sofort“. Die Überwachung von Grund- und Oberflächengewässern bleibt für ihn jedoch „richtig und wichtig – aber sie löst das Grundproblem nicht: Unsere Gewässer und Böden sind belastet. Das bekommen wir nicht mit bürokratischen Flickenteppichen in den Griff, sondern nur mit einer echten Reduktion der Nährstofffrachten, mit breiteren Fruchtfolgen und standortangepasstem Wirtschaften. Deshalb müssen wir jetzt raus aus dem Modus der Symptombekämpfung und rein in eine grundlegende Reform der Düngeverordnung.“ Die Länder brauchen seiner Ansicht nach bundeseinheitliche, verfassungskonforme und praxistaugliche Regeln. Das Urteil zeige, dass der Bund seit Jahren versucht, die Verantwortung auf die Länder zu verlagern – damit müsse Schluss sein. „Es braucht ein Gesetz, das rechtlich trägt, fachlich überzeugt und in der Praxis funktioniert. Und wir brauchen es schnell: Spätestens im Februar, wenn die neue Düngesaison startet, müssen rechtssichere Vorgaben stehen. Sonst droht ein regulatorisches Vakuum mit Schäden für Betriebe, Behörden und Umwelt gleichermaßen. Unser Ziel ist klar: Rechtssicherheit für die Landwirtschaft, verlässliche Rahmenbedingungen für die Länder und reale Fortschritte für den Gewässerschutz. Nur so stellen wir das Vertrauen in eine funktionierende Düngepolitik wieder her“, so Backhaus.
