BDM: Bayerische Regierung lehnt politische Markteingriffe ab

Mit Hinweis auf die aktuell desolate Situation in der Landwirtschaft hat der Vorsitzende des Bundesverbands Deutscher Milchviehhalter Bayern (BDM) in einem Gespräch mit der bayerischen Agrarministerin Michaela Kaniber erklärt, dass er auch von der bayerischen Staatsregierung in den vergangenen Jahren mehr Aktivität in Bezug auf eine andere Agrarpolitik erwartet hätte. Diesen Vorwurf wollte Ministerin Kaniber allerdings nicht gelten lassen, wie der BDM mitteilt. Die Rolle der bayerischen Staatsregierung sei auch in der Agrarpolitik sehr aktiv und sie habe schon auf ihrer ersten Agrarministerkonferenz für die Milchviehhalter gekämpft, so Kaniber. In Bezug auf den Milchmarkt gelte für die Staatsregierung die Prämisse „Freiwilligkeit vor Zwang“, so die Ministerin. So habe ein Gutachten des Instituts für Ernährungswirtschaft Kiel (ife) gezeigt, dass bereits in 42 % der Milchlieferverträge neue Komponenten wie Preisabsicherungen von Teilmengen etc. enthalten seien. Weitergehende politische Markteingriffe werden durch die bayerische Landesregierung zurzeit abgelehnt, so sekundierte Stefan Hiebl in seiner Eigenschaft als Referatsleiter Milch. Der BDM-Vorsitzende Hans Leis machte deutlich, dass ein Wettbewerb um Milch zwischen den Molkereien aktuell nicht mehr stattfände und fordert von der Politik eine Veränderung und Neuverteilung der Marktmacht zwischen Erzeuger und Verarbeiter. Allerdings konnte er laut BDM auch mit diesem Argument nicht durchdringen: Bayern habe noch eine gesunde Molkereistruktur und auch eine Agrarstruktur, um die Bayern in ganz Europa beneidet würde, so die Ministerin. Allerdings habe die Staatsregierung für eine Anhebung der Bündelungsgrenzen auf 5% gekämpft, um der Milcherzeugergemeinschaft Bayern MEG die Folgen des Austritts Großbritanniens aus der EU mit den Wirkungen auf die entsprechenden Milchmengen zu erleichtern. Hier habe man aber in Brüssel erfahren müssen, welchen Status das Wettbewerbsrecht habe, woran eine Erhöhung auf 5% scheiterte und die Bündelungsgrenze nur auf 4% angehoben wurde. Auf den Hinweis Gilchs, wonach das Bundeskartellamt schon vor Jahren die unbefriedigende Marktstellung der Milcherzeuger bestätigt habe, verwies Referatsleiter Hiebl auf die Rolle des Kartellamts bei der Fusion im LEH-Bereich. Dieser, auch nicht erzeugerfreundlichen, Entwicklung der Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel habe das Kartellamt traditionell positiv gegenübergestanden und diese sehr gefördert. In Bezug auf eine Erweiterung des Sicherheitsnetzes verwies Ministerin Kaniber laut BDM auf die Ergebnisse des aktuellen Trilogs, der einen freiwillige Lieferverzicht gegen Entschädigung vorsähe und damit doch die BDM-Position wenigstens zum Teil umsetze. Jegliche verpflichtete Lieferbeschränkung im Krisenfall habe aber aktuell keine Mehrheit, so die Ministerin. Ebenso werde, bedingt durch die neuen Anforderungen in Bezug auf Tierwohl und Dünger, die Milchmenge in den nächsten Jahren in Bayern und Deutschland sowieso nur verhalten wachsen und eventuell sogar sinken und daher wenig Druck auf den Markt ausüben, so Kaniber. Auch zum abschließenden Thema der BVD-Beprobung im Rahmen des seit April geltenden neuen EU-Tiergesundheitsrechts zur Bekämpfung der anzeigenpflichtigen Tierseuche Bovine Virus Diarrhoe (BVD) gab es keine positiven Neuigkeiten zu vermelden. Grundsätzlich läge das Heft des Handelns in Händen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die wohl mittelfristig auf die Beprobung mit Hilfe der Ohrstanze bestehen wird und erst danach auf eine Beprobung der Tankmilch umschwenken könnte. Auf die Frage der BDM-Landesvorsitzenden, was denn mittelfristig wohl bedeuten könne, wurde von Seiten des Ministeriums ein Zeitraum von 5 bis 7 Jahren angegeben.