Alles kann, (fast) nichts muss

Legislativ-Vorschläge der EU-Kommission zum EU-Haushalt und zur GAP ab 2028 liegen vor.

Die Regeln für aktuelle Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) sind gerade einmal seit zwei Jahren in Kraft. Seitdem wurden jedes Jahr sogenannte Vereinfachungen vorgenommen, also ökologische und soziale Grundanforderungen abgebaut, ohne freiwillige Maßnahmen für Umwelt-, Klima- und Tierschutz zu stärken. Trotzdem hat die laufende Förderperiode, nicht zuletzt aufgrund der neu eingeführten Öko-Regelungen, in der Entwicklung der GAP das größte Budget zur Unterstützung der Betriebe, die sich für Umwelt- Klima und Tierschutz einsetzen. Dies hat in den vergangenen Reformen langsam aber dennoch stetig zugenommen. Nun hat die EU-Kommission neue Gesetzesvorschläge für den EU-Haushalt und die GAP vorgelegt, die für den Zeitraum von 2028-2034 gelten sollen, welche eine Fortführung dieser Entwicklung vermissen lassen.

Grundlegend neue Struktur für Agrarpolitik und deren Finanzierung
Demnach soll der EU-Haushalt insgesamt auf 2 Billionen Euro angehoben, also deutlich vergrößert und dabei gleichzeitig grundlegend umstrukturiert werden. Viele Fonds werden zusammengelegt in einen Megafonds, aus dem „Nationale und regionale Partnerschaftspläne“ der 27 Mitgliedsstaaten finanziert werden sollen. Geht es nach der EU-Kommission, soll neben Bereichen wie Regionalentwicklung oder Migration auch die zukünftige Agrarpolitik Teil dieser Sammlung sein. Die allseits bekannte 2-Säulen-Struktur der GAP soll aufgelöst werden. Für die GAP-Instrumente, die als einkommenswirksam deklariert sind, soll in dem Megafond ein Mindestbetrag von knapp 300 Milliarden Euro bereitgestellt werden. Dies sind gut 20 Prozent weniger als im aktuellen GAP-Budget. Einkommenswirksam sollen neben der Basisprämie und den gekoppelten Zahlungen auch Maßnahmen sein, die aktuell in der zweiten Säule verankert sind. Dazu gehören die Investitionsförderung, Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM) oder die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete. 
Der Mindestbetrag könnte von jedem EU-Land aus den freien Mitteln des Megafonds ergänzt werden, wenn es die entsprechenden politischen Prioritäten und Mehrheiten dafür gibt. Die Entscheidung darüber würde nicht allein beim Landwirtschaftsministerium liegen, insgesamt herrscht noch viel Ungewissheit über zukünftige Regelungsbefugnisse.

Wettbewerb nach unten
Es gibt jedoch weiterhin eine eigenständige GAP-Verordnung im europäischen Politikkontext. Die darin enthaltenen Vorschläge lassen sich mit der Formel ,,weniger Vorgaben, weniger Geld – mehr Wettbewerb“ zusammenfassen.  Aktuell gelten für die Direktzahlungen ökologische und soziale Mindestvorgaben. Diese soll es zwar in abgewandelter Form weiterhin geben, allerdings könnten dann die 27 Mitgliedsstaaten jeweils selbst über die Ausgestaltung entscheiden. Für die einzelnen Instrumente der GAP soll es keine Vorgaben für Mindestbudgets mehr geben. Das lässt einen „Wettbewerb nach unten“ zwischen den Ländern befürchten, wenn es um ökologische und soziale Ausgestaltung geht, weil die Mitgliedsstaaten daran interessiert sind, die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Landwirt:innen im europäischen Vergleich zu stärken. 
Die Basisprämie - zukünftig „degressive flächengebundene Einkommensstützung“ genannt - ist das einzige Instrument, für das es ein Vorfestlegung in Bezug auf die Budgethöhe geben soll. Die Förderung von mindestens 130 bis höchstens 240 Euro pro Hektar, welche nicht an die Erfüllung bestimmter gesellschaftlicher Leistungen geknüpft wäre, würde je nach nationaler Ausgestaltung knapp die Hälfte oder bis zu mehr als 80% des zukünftigen GAP-Mindestbudgets beanspruchen. Damit könnte der Budget-Anteil im Vergleich zur laufenden Förderperiode deutlich ausgeweitet werden. Dies wäre jedoch ein Bruch in der Entwicklung hin zu einer Qualifizierung der Agrargelder, wie es nicht zuletzt auch alle Beteiligten der Zukunftskommission Landwirtschaft gemeinsam empfehlen.

Degression und Kappung
Die seitens der EU-Kommission vorgeschlagene Degression ab 20 000 Euro bis hin zu einer Kappung bei 100 000 Euro sorgt für massiven Widerstand. Tatsächlich davon betroffen wären aber die wenigsten Betriebe. Um kleinere und mittlere Betriebe zu fördern, müsste ähnlich wie in der aktuellen Umverteilungsprämie – die es zukünftig nicht mehr geben soll - die Prämienhöhe einen Aufschlag auf die ersten Hektare enthalten. Dies wäre möglich aufgrund der Vorgabe, die Basisprämie nach Gruppen von Landwirt:innen und nach geographischen Regionen zu differenzieren. Für alle anderen Instrumente fehlt bislang eine Vorgabe zur degressiven Ausgestaltung der Prämien.
Manche der bislang freiwilligen Instrumente sollen nach den Vorschlägen zukünftig verpflichtend von den Mitgliedsstaaten angeboten werden, darunter auch die Kleinerzeugerregelung, die eine pauschale vereinfachte Zahlung für Kleinstbetriebe von bis zu 3000 Euro pro Jahr vorsieht. Ebenso müsste zukünftig auch die konzeptbasierte Existenzgründungs-Prämie überall angeboten werden, was eine langjährige Forderung der AbL ist. 

Kaum Marktgestaltung
Teil des Mitte Juli von EU-Agrarkommissar Christophe Hansen vorgestellten Pakets zur zukünftigen Agrarpolitik ist auch der Vorschlag für Änderungen der Gemeinsamen Marktordnung (GMO). Allerdings sind darin entgegen der Ankündigungen seitens der EU-Kommission und entgegen der Forderungen vieler Verbände keine Vorschläge für marktgestalterische Maßnahmen zur Verbesserung der Position der Landwirt:innen in der Wertschöpfungskette enthalten. In ihrer Stellungnahme dazu schreibt die AbL, dass die Gestaltung der Agrarmärkte durch eine entsprechend gerechtere Ausgestaltung der GMO Hand in Hand mit der (Neu-)Ausrichtung der Förderpolitik organisiert werden muss, um Kürzungen des Agrarbudgets mindestens zu kompensieren. Bäuerinnen und Bauern haben immer noch nicht die Möglichkeit, am Markt kostendeckende und gewinnbringende Preise zu erzielen, da es aufgrund des Ungleichgewichts am Markt kaum möglich ist, höhere Preise aufgrund steigender Produktionskosten gegenüber dem nachgelagerten Bereich durchzusetzen. Gleichzeitig sollen einkommenswirksame Agrarzahlungen gekürzt werden. Die wirtschaftlich desaströse Situation auf den Bauernhöfen in Europa würde sich so weiter verschärfen.

Wie weiter?
Die Legislativ-Vorschläge der EU-Kommission wurden im Agrarausschuss des Europaparlaments parteiübergreifend kritisiert. Auch von den Agrar-, Umwelt- oder Tierschutz-Verbänden gab es so gut wie keine positiven Reaktionen. Sie werden nun ab September vom EU-Parlament und dem Ministerrat beraten und es werden von beiden Institutionen jeweils eigene Stellungnahmen dazu erarbeitet. Über den EU-Haushalt wird der Rat letztlich selbst entscheiden, zur GAP wird es aber das übliche Trilogverfahren zwischen Rat, Parlament und Kommission geben. 
Die Entscheidungen zur GAP sind erst nach einer Einigung zum Haushalt möglich. Beides wird erst in 2027 erwartet. Welche Position die deutsche Bundesregierung im Agrarrat vertritt, wird sich in den kommenden Wochen und Monaten zeigen. Auch die Agrarministerinnen und -minister der Bundesländer versuchen nicht nur zur Meinungsbildung mit beizutragen, sondern auch ihre spezifischen Anliegen unterzubringen. Aufgabe der AbL wird es sein, die politische Arbeit für den Erhalt bäuerlicher Betriebe und einer intakten Umwelt also auf vielen Ebenen zu machen.

Weitere Aspekte der Vorschläge werden in den folgenden Ausgaben der Unabhängigen Bauernstimme beleuchtet. Eine ausführliche Analyse der Vorschläge kann beim Autor angefordert werden (maass[at]abl-ev.de).

Für die Honorierung von Kühen auf der Weide weiter kämpfen! Foto: Schievelbein