Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) in Schleswig-Holstein hat am 31.01.2019 einen Antrag auf Entnahme eines Problemwolfes genehmigt. Diese Ausnahmegenehmigung erfolgt auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes. Das teilt das dortige Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung mit. Nach Eingang von Anträgen aus der Region und intensiver rechtlicher Prüfung habe das Ministerium schließlich einen eigenen Antrag gestellt, weil in diesem Fall ein koordiniertes staatliches Handeln notwendig sei. „Nach intensiver Prüfung halten wir dieses Vorgehen im vorliegenden Fall für erforderlich,…